Oberhausen. Im Oberhausener Rathaus arbeiten nach Ansicht der Gleichstellungsbeauftragten zu wenig Frauen als Chefinnen. Das soll sich jetzt radikal ändern.

„Ein Bewusstsein für die Ungleichheit erzeugen – und sich dann gezielt für Frauenförderung einsetzen.“ So beschreibt Gleichstellungsbeauftragte Britta Costecki das Hauptanliegen des Gleichstellungsplans der Stadt. Um in dem gesteckten Zeitraum bis 2021 zu diesem Ziel zu gelangen, sind in dem Konzept auf 70 Seiten viele Maßnahmen beschrieben. Sie sind fünf Bereichen zugeordnet. Frauenunterstützende Personalentwicklung Hier geht es um Verbesserungen auf drei Ebenen: Stellenausschreibungen, insbesondere solche mit Führungsverantwortung, sollen jene ansprechen, die bisher nicht angesprochen wurden – sprich: Frauen. Dies soll erreicht werden durch detailliertere Beschreibungen und die Möglichkeit, Positionen auch in Teilzeit zu bekleiden.

Die zweite Ebene richtet sich an die städtischen Mitarbeiterinnen selbst: Sie sollen, unter anderem durch Coachings, motiviert werden, sich für neue und höhergestellte Aufgaben zu bewerben.

Als drittes sollen die „Entscheider“ ihre Perspektive ändern. Sie sollen Frauen im Bewerbungsgespräch aktiv nach Fähigkeiten befragen, die sie in ihrem familiären Engagement erworben haben: Organisationsgeschick, Verantwortungsbewusstsein, Achtsamkeit im Umgang miteinander, Prioritätensetzung – Qualifikationen, die auch im Berufsalltag erforderlich seien.

Frauen in Führung

Auch hier geht es um mehrere Ebenen. „Es muss an den Frauen selbst und an den Strukturen gearbeitet werden“, sagt Britta Costecki. Ihr Appell: „Weg von der Präsenzkultur! Es ist auch möglich, in Teilzeit zu führen.“ Insbesondere die Verantwortlichen für die Personalauswahl werden in die Pflicht genommen. Sie sollen Frauen, die sich häufig passiv verhielten und zurückhaltender seien, im Rahmen einer „vorausschauenden Planung“ in den Blick nehmen. Das heißt: Ist abzusehen, dass jemand bald in Rente geht, könnte man sich nach einer geeigneten weiblichen Nachfolge umsehen und die verbliebene Zeit für die Weitergabe von Fachwissen nutzen.

Um die aktuellen Führungsquoten in der Verwaltung messbar zu erhöhen, gibt der Gleichstellungsplan konkrete „Sollziele“ vor: Bei den Bereichsleitungen soll der Anteil von Frauen bis 2021 bei 35 Prozent liegen, bei den stellvertretenden Bereichsleitungen und den Fachbereichsleitungen ebenfalls, im höheren Dienst bei 45 Prozent.

Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Herzstück dieser Maßnahmen ist die Möglichkeit der Teleheimarbeit. Diese war zunächst im Rahmen eines Pilotprojektes möglich (eine Maßnahme aus dem Frauenförderplan 2014 bis 2016) und wurde inzwischen für alle Verwaltungsmitarbeiter – deren Aufgaben dies zulassen – eingerichtet. Die aktuelle Maßnahme sieht eine Etablierung und Evaluation vor.

Ganz neu ist der Unterpunkt „Fokus Väter“: Eine Reihe von Angeboten soll Mitarbeiter in ihrer Vaterrolle sichtbar machen und zu ihrer Akzeptanz beitragen. Dazu gehören Informationen zu Elterngeld und Elternzeit, aber auch ein Stammtisch und „Heute-geh-ich-mit-Tage“.

Fairer Umgang

Ziele sind eine geschlechtsneutrale Sprache, aber auch die Erstellung einer Dienstvereinbarung gegen Mobbing, sexuelle Belästigung und Diskriminierung. Neu ist das Thema altersgerechtes Arbeiten. Ein Konzept mit entsprechenden Maßnahmen muss noch erstellt werden, die Stoßrichtung steht schon fest: Die Erfahrungen älterer Mitarbeiter sollen in Paten- und Tandemsystemen genutzt und an Jüngere weitergegeben werden, die Lernbedingungen der Älteren sollen berücksichtigt und die Arbeitsbedingungen (Mobiliar, flexible Arbeitszeit) angepasst werden.

Externe Frauenförderung

Erstes Ziel: Gremien aller Art (Arbeitskreise, Projektgruppen, politische Gremien) sollen paritätisch besetzt werden. Zweites Ziel: Jede städtische Gesellschaft bekommt einen Gleichstellungsbeauftragten. Dies schreibt das Landesgleichstellungsgesetz vor und wird in Oberhausen bis auf zwei Ausnahmen angewendet: die EVO, an der die Stadt nur mit 50 Prozent beteiligt ist und die OWT, die gerade neu strukturiert wurde.

Drittes Ziel: Die Frauenbeauftragten der städtischen Gesellschaften und weiterer Institutionen sollen sich regelmäßig zu Austausch und Vernetzung treffen.

Viertes Ziel: In allen großen Verwaltungsgebäuden sollen Stillräume und Wickelmöglichkeiten für Väter und Mütter Standard sein. Für die Kinder sollen in Bereichen mit Kundenkontakt Spielecken eingerichtet werden.

>>>INFO: Der Beschluss steht – die Arbeit beginnt

Der Gleichstellungsplan wurde in der Ratssitzung am 24. September beschlossen. „Jetzt gibt’s Butter bei die Fische“, sagt die stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte Julia Pietrasch. Ein Arbeitskreis wird gegründet, der konkret schaut, wie die Vorgaben umgesetzt werden können. In zwei Jahren gibt’s einen Zwischenbericht.