OBERHAUSEN. Kämmerer Apostolos Tsalastras kann den Haushalt wohl ohne Steuererhöhungen ausgleichen. Doch neue Gesetze sorgen für eine paradoxe Situation.
Oberhausener Bürger müssen ab 2019 wohl nicht wie zwischenzeitlich befürchtet tiefer in die Tasche greifen als bisher. Auf eine Erhöhung der Grundsteuer wird Kämmerer Apostolos Tsalastras wahrscheinlich verzichten können. Das machte er am Montag in der Sitzung des Stadtrates deutlich.
Doch die Alarmglocken schrillen. Denn eine Neuordnung des Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG) durch das Land NRW sorgt dafür, dass 9 Millionen Euro weniger an Schlüsselzuweisungen nach Oberhausen fließen als nach den alten Regeln erwartet. Dieser Verlust wirke sich erheblich auf den Haushalt aus „und wird im nächsten Jahr noch größer sein“, warnte Tsalastras in seiner Haushaltsrede.
Resolution an den Landtag verabschiedet
Der Rat hat auf Antrag der Koalition aus SPD, Grünen und FDP daher eine Resolution verabschiedet. Er fordert den NRW-Landtag auf, die von der Landesregierung vorgeschlagenen Änderungen der Kriterien für die Verteilung von Landesmitteln an die Kommunen abzulehnen.
Auch Oberbürgermeister Daniel Schranz (CDU) sowie die CDU-Fraktion stimmten für die Resolution gegen die Pläne von Schwarz-Gelb im Land. Als „unnötige Belastungsprobe“ bezeichnete Schranz die Neuregelung der Zuweisungen. Ganz ohne Seitenhieb ging es nicht: Das Gutachten, auf dessen Basis die Landesregierung die neue Regelung entwickelt hat, habe die rot-grüne Vorgänger-Regierung auf den Weg gebracht, erklärte Fraktions-Chefin Simone-Tatjana Stehr.
Paradoxe Situation
Als „unsozial und verantwortungslos“ bezeichnete Landtagsabgeordneter und Ratsmitglied Stefan Zimkeit (SPD) die Pläne der Landesregierung. Während vergleichsweise reiche Städte wie Düsseldorf und Monheim durch die neuen Regeln mehr Geld bekämen, müssten Städte wie Oberhausen leiden. Man könne einer Stadt doch nicht Geld wegnehmen und dann mit Bilanztricks dafür sorgen, dass sie es noch so gerade eben wieder ausgleichen kann.
Zum Hintergrund: Durch Veränderungen im NRW-Haushaltsrecht können gewisse Kosten über einen längeren Zeitraum steuerlich abgeschrieben werden, der Stadthaushalt würde dadurch entlastet.
Das Problem: Der jetzt eingebrachte Haushalt muss die momentan geltenden Gesetze wahren. Das Gesetz, das den Oberhausener Haushalt entlastet, soll aber erst im Januar in Kraft treten. Das führt zu einer paradoxen Situation: Im jetzt vorliegenden Entwurf des Haushaltsplans ist eine Erhöhung der Grundsteuer ausgewiesen. Per Nachtragshaushalt würde er diese Erhöhung, so der Plan des Kämmerers, im Januar wieder herausnehmen. Ohne zusätzliche Belastung für den Steuerzahler.