oberhausen. . Die Stadt Oberhausen stellt erstmals Schulbauleitlinien auf, um Standards für den Neubau oder die Modernisierung von Schulgebäuden zu schaffen.

Erstmals will die Stadt Oberhausen Standards festlegen, die bei Neu-, An- oder Umbauten von Schulgebäuden künftig gelten sollen. Den neuen „Schulbauleitlinien“ hat der Schulausschuss in dieser Woche bereits zugestimmt, der Rat verabschiedet die Grundlagen in seiner Sitzung am Montag.

Mit dem Beschluss verbunden ist ein Auftrag an die Verwaltung, bei den jetzt schon vorhandenen Immobilien einen Soll-Ist-Vergleich durchzuführen und zu ermitteln, wie viel Geld es kosten würde, den Altbestand gemäß den Schulbauleitlinien zu modernisieren. Umbaumaßnahmen im Bestand nach diesen neuen Vorgaben stehen zudem unter dem Vorbehalt „vorhandener und beschlossener Haushaltsmittel“.

Lern-, Lebens- und Beratungsort

Die Arbeitsgruppe Bildungsplanung – zusammengesetzt aus Vertretern der Schulleitungen und der Schulverwaltung – hat die Leitlinien erarbeitet und sich dabei an denen der Stadt Köln und an den Empfehlungen der Montagsstiftung orientiert. Schule als Lern-, Lebens und Beratungsort soll deshalb künftig in Oberhausen zum Beispiel folgende bauliche Vorgaben erfüllen: Klassenräume in der Grundschule sollen 65 bis 72 Quadratmeter groß sein, ebenso Klassenzimmer in der Sekundarstufe I. Flure sollen in neuen Schulgebäuden so gestaltet sein, dass es „Lernnischen“ gibt. Neben zentralen Toilettenanlagen soll es „sanitäre Einrichtungen im Nahbereich der Klassen“ geben (weitere Beispiele siehe Infobox).

Seit 2011 gibt es in Nordrhein-Westfalen keine landesweite Schulbauleitlinie, und längst nicht alle Kommunen legen eine fest. Dass Oberhausen diese Lücke nun schließen will, lobte Schuldezernentin Elke Münich im Vorfeld der Schulausschusssitzung. „Damit haben wir als Schulträger eine Grundlage, an der wir uns orientieren können.“ Mit Blick auf Inklusion, Ganztag und andere Anforderungen, die eine moderne Schule ausmachen. Gemäß dem Text der Leitlinien besteht allerdings „kein Anspruch auf eine hundertprozentige Erfüllung auf Umsetzung“, im konkreten Fall sollen immer der Bedarf der jeweiligen Schule ermittelt und die örtlichen Bedingungen berücksichtigt werden.

Keine „Wünsch-Dir-was“-Liste

Auch wenn die Politiker im Schulausschuss sich einstimmig für die Leitlinien aussprachen, gab es Kritik: „Es handelt sich um die Beschreibung von Mindeststandards“, sagte Gundula Hausmann-Peters (CDU). „Wir sind damit weit davon entfernt, innovative Raumkonzepte zu verwirklichen.“ Trotzdem sei es „wichtig und gut“, solche Mindeststandards jetzt festgeschrieben zu haben. Die Leitlinien seien „das Fundament, auf das wir sehr lange gewartet haben“, sagte Kirsten Oberste-Kleinbeck (SPD). „Jetzt können wir verantwortungsvoll entscheiden und verlässlich planen.“ Andreas Blanke (Grüne) geht davon aus, „dass es eigentlich selbstverständlich ist, dass die Leitlinien immer wieder aktualisiert werden“ und begrüßte den Schritt in die „absolut richtige Richtung“. Eine „Wünsch-Dir-was“-Liste sei das Papier nicht, aber „ein realistischer Kompromiss“, sagte Elke Münich.

>>>>>>>> Auszüge aus den Schulbauleitlinien

„Alle Schulen, die Ganztag anbieten, erhalten eine qualitativ angemessene Ausstattung für den Ganztagsbetrieb.“

„Dabei bieten moderne Klassenräume durch entsprechende Schallschutzmaßnahmen einen durch Fremdeinwirkung ungestörten Lernort und bieten eine blendfreie Belichtung.“

„Schulformunabhängig wird an den weiterführenden Schulen der große naturwissenschaftliche Raum mit einer Standardgröße von 96 Quadratmetern vorgesehen.“

Der Zuschnitt der Differenzierungsräume (für Inklusion und Förderung) an Grundschulen, soll in Absprache mit der jeweiligen Schule erfolgen. In Anlehnung an die Kölner Schulbauleitlinie gilt für je zwei Klassen ein Differenzierungsraum in einer Größe von 36 Quadratmetern.

Bibliotheken sollen als Selbstlernzentren geplant werden.