Oberhausen. . Tourist aus der Schweiz war lebensgefährlich verletzt worden. Weitere Messerangriffe werden in den nächsten Wochen vor Gericht verhandelt.
Gleich mehrere Messerangriffe mit lebensbedrohlichem Ausgang für die Opfer haben in den vergangenen Monaten Polizei und Staatsanwaltschaft auf Trab gehalten und die Menschen in Oberhausen bewegt. Aus Sicht der Ermittlungsbehörden ist der Großteil inzwischen geklärt. In den kommenden Wochen sind nun die Gerichte gefragt. Ein Überblick:
Streit um zu laute Musik eskaliert am Hauptbahnhof
Der 19-Jährige, der am 8. Juli einen Touristen aus der Schweiz vor einem Imbiss am Oberhausener Hauptbahnhof mit einem Küchenmesser niedergestochen haben soll, ist inzwischen aus der Untersuchungshaft, in der er wegen versuchten Mordes saß, in die geschlossene Psychiatrie verlegt worden. Dafür hat sich ein Gutachter nach der Untersuchung des aus Afghanistan stammenden Mannes ausgesprochen. Bei dem Tatverdächtigen wird es juristisch wohl auf ein sogenanntes Sicherungsverfahren hinauslaufen, das heißt, die Staatsanwaltschaft wird die zunächst unbefristete Unterbringung des 19-Jährigen in der Forensik beantragen, worüber dann eine Kammer am Duisburger Landgericht entscheiden muss. „Die Ermittlungen in diesem Fall dauern allerdings noch an“, sagt der zuständige Staatsanwalt. Am Tattag hatte es zwischen dem späteren Opfer (27) und dem 19-Jährigen Streit um zu laute Musik auf dem Handy des Afghanen gegeben. Beide waren an diesem Sonntagmorgen schon aneinander geraten, am Abend eskalierte dann die Situation.
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Anklage lautet auf versuchten Totschlag
Ab Mitte September werden zwei 17-Jährige aus Bottrop wegen des Vorwurfs des versuchten Totschlags vor einer Jugendkammer des Essener Landgerichts stehen. Sie waren am Abend des 13. März in eine Auseinandersetzung vor einem Internet-Café an der Ecke Saarstraße/Marktstraße verwickelt, in deren Verlauf ein 23-jähriger Syrer lebensgefährliche Verletzungen erlitten hatte. Der Streit entzündete sich aus banalem Anlass, es ging um die Nutzung der Rechner in dem Café. Auf der Straße soll dann einer der beiden 17-Jährigen dem Opfer mit einem Klappmesser von vorn in den Oberkörper gestochen haben, der andere soll von hinten mit einem Einhandmesser zugestochen haben. Dessen Besitz stellt zudem einen Verstoß gegen das Waffengesetz dar. Zwei weitere Heranwachsende sollen ebenfalls beteiligt gewesen sein. Das Verfahren wegen Körperverletzungen gegen einen der beiden (18) wurde abgetrennt und wird vor dem Amtsgericht verhandelt, der andere (17) hat sich inzwischen abgesetzt. Für den wegen des Alters der Angeklagten nicht öffentlichen Prozess gegen die beiden mutmaßlichen Haupttäter sind neun Verhandlungstage angesetzt.
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Opfer noch in den Hausflur verfolgt
Noch nicht terminiert ist der Prozess gegen einen inzwischen 56-jährigen Oberhausener, der ebenfalls wegen versuchten Totschlags angeklagt ist. Er soll am 14. März gegen 22 Uhr abends einem 42-Jährigen nach einem gemeinsamen Trinkgelage mit einem Messer mit einer 14 Zentimeter langen Klinge in den Bauch gestochen haben. Als das Opfer aus der Wohnung des Tatverdächtigen in einem Mehrfamilienhaus an der Von-Ossietzky-Straße floh, setzte der 56-Jährige ihm nach. Zu weiteren Attacken kam es allerdings nicht mehr. Der Tatverdächtige wurde noch vor Ort festgenommen. Er sitzt weiter in Untersuchungshaft.
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Tatverdächtiger setzt sich ins Ausland ab
Wie erst jetzt bekannt wurde, ist auch nach einer zunächst rätselhaften Attacke vor einer Imbiss-Bude auf der Marktstraße ein Tatverdächtiger gefasst worden. Im Bereich zwischen der Düppel- und der Alsenstraße war ein 23-jähriger Duisburger am 14. Februar durch drei Messerstiche schwer verletzt worden. Mit einer vagen Beschreibung - „Schwarzafrikaner mit schwarz-gelockten kurzen Haaren“ - suchte die Polizei nach dem Täter. Glück für die Ermittler: Offenbar kannten sich Opfer und Täter zumindest flüchtig. „Wir hatten sehr schnell die Personalien“, erinnert sich die zuständige Staatsanwältin. Allerdings hatte sich der 29-jährige Oberhausener, der noch bei seinen Eltern lebte, nach dem Vorfall wohl in Belgien und Frankreich aufgehalten. Am 2. Mai klickten bei der Wiedereinreise nach Deutschland aufgrund eines Europäischen Haftbefehls dann doch die Handschellen. Auch in diesem Fall lautet die Anklage auf versuchten Totschlag.