oberhausen. . Erfahrene Arbeitslosen-Betreuer befürchten zu hohen Aufwand für die neuen vom Staat geförderten Jobs. Denn unterstützt wird nur nach Mindestlohn.
Mit insgesamt vier Milliarden Euro in den nächsten fünf Jahren will der Bund 150 000 neue Arbeitsplätze für Langzeitarbeitslose in Betrieben, Kommunen, bei Stadttöchtern und Wohlfahrtsverbänden schaffen. Doch die fachkundigen Oberhausener Institutionen wie das Jobcenter oder der Beschäftigungsträger ZAQ sehen die Gefahr, dass das Projekt scheitert. Dabei soll Oberhausen mit 200 geförderten Arbeitsplätzen besonders profitieren, bei denen der Bund nach dem vom Kabinett verabschiedeten Gesetzentwurf im Schnitt 88 Prozent der Lohnkosten über fünf Jahre übernimmt.
„Wir halten eine konzertierte Aktion aller betroffenen Kommunen zusammen mit der Bundesarbeitsagentur für notwendig, um Berlin klar zu machen: Leute, so geht das nicht“, sagt Jochen Kamps, Geschäftsführer des Zentrums für Arbeit und berufliche Qualifikation (ZAQ). Der Hauptknackpunkt: Der Bund will nur die Lohnkosten auf Basis des gesetzlichen Mindestlohns bezuschussen.
Mauer Zuspruch von Privatbetrieben
Für Stadtverwaltungen, Stadttöchter oder Sozialträger, die sich gezwungen sehen, immer Tariflohn zu zahlen, wird dadurch jeder Arbeitsplatz recht teuer. „Jede neue Stelle in diesem Programm würde uns 5000 bis 7000 Euro im Jahr kosten. Dazu kommt, dass der Bund nur in den ersten beiden Jahren die vollen Lohnkosten übernimmt, danach wird der Zuschuss aber auf 70 Prozent abgeschmolzen. Wenn der Unterschiedsbetrag so hoch ist, kann das Programm nicht klappen“, sagt Kamps. „Es ist unabdingbar, dass der Bund den Tariflohn komplett bezuschussen muss.“
Das Problem aus Sicht des Bundes: Bei Tariflohn-Bezuschussung können mit den bereitgestellten vier Milliarden Euro nach Berechnung der Bundesarbeitsagentur bundesweit nur 40 000 Jobs statt 150 000 Arbeitsplätze geschaffen werden.
Angesichts der aktuell im Gesetzentwurf formulierten Bedingungen erwartet der ZAQ-Chef nach den Erfahrungen der letzten Arbeitsprogramme auch nicht, dass sich Privatbetriebe darum drängeln, diese Jobs für Langzeitarbeitslose zu schaffen.
Externer Coach zur Betreuung des Arbeitslosen
Denn von den neuen Jobs sollen vor allem die Menschen profitieren, die sehr lange keinen Beruf mehr ausgeübt haben – und mindestens sieben Jahre von Hartz-IV gelebt haben. Kamps kennt die Klientel: „Wer sieben Jahre lang ohne Job war, dem kann man nicht einfach sagen, sei morgen um 7 Uhr dort vor Ort und fange an, dies und das zu arbeiten.“ Die Leistungskraft sei so sehr eingeschränkt, dass es fraglich sei, ob der Zuschuss des Bundes bereits im dritten Jahr reduziert werden kann.
Aus Jobcenter-Mitteln soll daher auch ein externer Coach zur Betreuung des Arbeitslosen im neuen Job bezahlt werden – wobei ZAQ aus Erfahrung eher befürwortet, wenn ein Coach direkt vom Arbeitgeber aus intern die stetige Betreuungsaufgabe übernimmt.
Ohnehin ist aber der Aufwand für die Anbieter solcher Arbeitsplätze nach Angaben der ZAQ-Führung enorm, weil man nicht nur die geeigneten Menschen für die meist einfachen Aufgaben finden müsse, sondern vor allem auch noch für diese Arbeit entsprechende Aufträge, die von jemandem bezahlt werden.
>>>> Fünf Jahre Förderung für Langzeitarbeitslose
Mit dem neuen „Teilhabechancengesetz“ will die Bundesregierung bis zu 150 000 Langzeitarbeitslose wieder in Arbeit bringen – und stellt dafür vier Milliarden Euro bereit. Zielgruppe sind „sehr arbeitsmarktferne Personen“, die in den vergangenen acht Jahren mindestens sieben Jahr lang Hartz IV bezogen haben.
Im Unterschied zu früheren Programmen läuft die Förderung der Jobs mit fünf Jahren sehr lang. In den ersten beiden Jahren soll der Zuschuss sich auf Höhe des Mindestlohns belaufen – derzeit 8,84 Euro, ab 1. Januar voraussichtlich 9,19 Euro pro Stunde. Dann soll der Zuschuss um zehn Prozentpunkte jährlich sinken.
Zudem müssen die neuen Jobs nicht mehr zusätzlich, gemeinnützig und wettbewerbsneutral sein. Da sich jeder Betrieb, auch rein private, sich die Lohnkostenzuschüsse holen kann, sieht die Bundesregierung keine Wettbewerbsverzerrung.