Oberhausen. . Wie viele Klassen pro Jahrgang eine Grundschule bilden darf, legt der Rat über die Zügigkeiten fest. Die werden in Oberhausen neu bestimmt.

Wie groß die Klassen an Oberhausener Grundschulen künftig sein dürfen und wie viele Klassen es pro Jahrgang an einer Schule geben darf, wird der Rat heute beschließen. Der Schulausschuss hat dem Vorschlag der Schulverwaltung bereits zugestimmt. Die neuen Vorgaben sollen ab dem kommenden Schuljahr gelten. Zuletzt hatte der Rat 2006 verbindlich die Zügigkeiten der Grundschulen festgelegt.

Die neue Festlegung ist notwendig, weil die Schulverwaltung heute von steigenden Schülerzahlen ausgeht und somit Platzkapazitäten weitaus weniger reduziert werden sollen. So soll es auch künftig in Summe 80 Eingangsklassen (bisher 81) an den Grundschulen geben, mit einer Kapazität von 2103 Plätzen – bisher sind es 2192 Plätze.

Klassengröße auf 25 Kinder reduziert

Das Minus von 89 Plätzen ergibt sich durch die Reduzierung von Klassenstärken an insgesamt 16 Oberhausener Grundschulen. Aufgrund von Sozialdaten einerseits und des Angebots von Gemeinsamem Unterricht für Kinder mit und ohne besondereren Förderbedarf andererseits sollen an diesen Schulen die Klassen nicht mehr als 25 Schüler haben.

Die Reduzierung von Klassenstärken aufgrund eines Schulsozialindexes ist ein Kernpunkt der neuen Vorgaben. Schulen mit beispielsweise einem hohen Anteil an Kindern aus Zuwandererfamilien oder aus Familien, die von Arbeitslosigkeit betroffen sind, sollen künftig nur 25er-Klassen bilden (28 Schüler sonst). Dazu zählen die Adolf-Feld-, die Brüder-Grimm, die Marien-, die Concordia-, die Wunder-, die Erich-Kästner-, die Overberg-, die Osterfelder-Heide (die sukzessive ausläuft) und die Steinbrinkschule sowie die Schule am Siedlerweg.

Die Reduzierung auf 25 Kinder pro Klasse aufgrund von inklusivem Unterricht erfolgt an der Falkenstein-, der Havenstein-, der Hirschkamp-, der Landwehr, der Ruhr- und der Schwarze-Heide-Schule.

Prognosen der Anmeldezahlen

Was die Zügigkeiten, also die Anzahl der (Eingangs-)Klassen pro Jahrgang, angeht, hat sich die Schulverwaltung bei der neuen Festlegung unter anderem „nach der Raumkapazität der jeweiligen Schule sowie den Prognosen der Anmeldezahlen der nächsten fünf Jahre pro Sozialraum“ gerichtet.

Änderungen zu den bisher festgelegten Zügigkeiten ergeben sich danach an folgenden Schulen: Die Brüder-Grimm-Schule wird dreizügig (bisher zweizügig). Die Landwehrschule (bisher zweizügig) wird erst dreizügig und soll auf vier Züge anwachsen. Die Havensteinschule wird einzügig und damit künftig ein Teilstandort der Schule am Froschenteich sein, die dreizügig wird (bisher zweizügig). Die Ruhrschule, die zum Standort der bisherigen Hauptschule Alstaden umziehen soll, wird vierzügig (bisher dreizügig). Die Grundschule Buschhausen wird um einen Zug auf drei Züge reduziert. Die Grundschule an der Oranienstraße (vormals Grundschule Schmachtendorf und Dunkelschlagschule) wird dreizügig. Die Robert-Koch-Schule wird perspektivisch eine vierzügige Schule am ehemaligen Standort der Hauptschule Eisenheim. Bis dahin ist sie weiterhin dreizügig und die Osterfelder-Heide-Schule (auslaufend) sowie die Erich-Kästner-Schule zweizügig, letztere wird dreizügig nach Schließung der Osterfelder-Heide-Schule. Die Schule am Siedlerweg wird um einen Zug auf drei Züge verkleinert. Bei allen anderen Grundschulen bleiben die Zügigkeiten bestehen.

Kleinere Schulen in Randgebieten wie zum Beispiel die König- (Biefang) oder Kastellschule (Holten) will die Stadt erhalten (zweizügig), „um eine adäquate Beschuldung aller Oberhausener Kinder zu gewährleisten“.

>>>Info: Anspruch auf wohnortnächste Schule

Schulbezirksgrenzen gelten seit dem Schuljahr 2008/2009 nicht mehr, das heißt, Eltern können ihre Kinder an einer Grundschule ihrer Wahl anmelden. Sie haben aber Anspruch auf Aufnahme ihres Kindes in die wohnortnächste Schule im Rahmen der Aufnahmekapazitäten. Zur Sicherung der wohnortnahen Aufnahme ist die eindeutige Festlegung der Kapazitäten über die Zügigkeit notwendig.