Oberhausen. Bundesrechnungshof prüfte die Unterhaltsvorschusskasse der Stadt und ermittelte: Oberhausen hat Unterhaltsleistungen nicht zurückgefordert.
Wechselndes, krankes oder nicht eingearbeitetes Personal: So begründet die Stadt in einer Vorlage für den Jugendhilfeausschuss, dass Oberhausen gut 80 000 Euro an Unterhaltsansprüchen durch die Lappen gegangen sind.
Eine Prüfung des Bundesrechnungshofes der Unterhaltsvorschusskasse vom 22. Mai bis zum 2. Juni 2017 hatte es ans Licht gebracht. Insgesamt waren 50 Vorgänge geprüft worden. Dabei handelte es sich um Fälle, in denen der Leistungsbezug im Jahr 2016 von damals noch maximal 72 Monaten beendet worden war.
Dank des Gesetzes zur Sicherung des Unterhalts von Kindern können Alleinerziehende Unterhaltsvorschussleistungen in Anspruch nehmen, wenn vom anderen Elternteil gar nicht oder nicht ausreichend gezahlt wird. Diese Leistungen werden anteilig vom Bund(heute 40 Prozent, bis Ende Juni 2017 33,3 Prozent), vom Land (heute 30 Prozent, bis 2017 13,34 Prozent) und der Kommune (heute 30 Prozent, bis 2017 53,36 Prozent) getragen. Zu den Aufgaben der Unterhaltsvorschusskasse gehört die Refinanzierung dieser Leistung. Das heißt: Die Kasse muss sich das Geld vom säumigen Elternteil zurückholen.
Auszahlung an Alleinerziehende hat Vorrang
Dieser Anspruch entfällt, wenn die Stadt ihre Forderung innerhalb eines Jahres nicht geltend macht. Genau dies ist in Oberhausen in 17 Fällen geschehen: „Verwirkung durch unterbliebene Maßnahmen in den Jahren 2015 und 2016“. Dadurch sind Unterhaltsansprüche von 150 205 Euro verloren gegangen. Auf die Stadtquote umgerechnet bedeutet dies für Oberhausen: 80 149,39 Euro sind futsch.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass diese Forderungen wegen der schwierigen wirtschaftlichen Situation vieler Elternteile eh nicht zu 100 Prozent zurückgeflossen wären. Als Begründung für das Versäumnis wird angeführt: In den Jahren 2014 und 2015 sei eine hohe Fluktuation zu verzeichnen gewesen, die zu unbesetzten Stellen geführt habe. „Insgesamt sind 50 Prozent der Stellen damals wegen Krankheit, aber auch durch Stellenwechsel nicht besetzt gewesen“, führt Familiendezernentin Elke Münich aus. Außerdem hätten neue Mitarbeiter erst in die schwierige Materie eingearbeitet werden müssen. Der Fachbereichsleiter habe Prioritäten setzen müssen: „Er entschied, dass die Auszahlung des Unterhalts an die Alleinerziehenden Vorrang hat, alles andere musste warten.“ Trotz des finanziellen Verlustes für die Stadt signalisierte ein Großteil der Mitglieder des Jugendhilfeausschusses dafür seine Zustimmung.