Oberhausen. . Mit einem sogenannten QR-Code gelangen Trauernde mit dem Handy auf Gedenkseiten im Internet. Doch die rechtliche Datenschutzlage ist unklar.
Erstmalig traten sie 2008 in Japan auf: Grabsteine mit ,,Quick-Response-Codes’’ (QR-Codes). Mit Hilfe dieser schwarz-weißen Quadrate kann man zu einer Internetseite zum Gedenken des Toten gelangen, auf der man mehr zu seinem Leben erfährt. Zehn Jahre später sind sie nur vereinzelt auf deutschen Friedhöfen zu finden, so zum Beispiel in Berlin, Stuttgart oder Düsseldorf. Ob sie bald auch auf Oberhausener Grabsteinen zu erblicken sind, ist ungewiss.
Neuer Datenschutz
Nach Angaben der beiden großen Kirchen sowie der Stadt gibt es bisher kaum Nachfrage von Verwandten, auf Grabsteinen oder direkt am Grabboden einen QR-Code einfügen zu lassen. „Vor Jahren gab es mal eine Anfrage nach Grabsteinen mit QR-Code, die wurde damals aber nicht genauer verfolgt’’, erzählt Alexander Höfer, Sprecher der Oberhausener Gebäudemanagement GmbH (OGM). Die hundertprozentige Stadttochter ist für alle kommunalen Friedhöfe zuständig.
Mittlerweile sei es noch schwieriger geworden, QR-Codes auf Gräbern zu erlauben. ,,Aufgrund der geänderten Datenschutzbestimmungen ist das für unsere Friedhöfe kein Thema mehr.’’
Friedhofssatzung sieht keinen Passus für QR-Codes vor
Bisher ist in der Friedhofssatzung der Stadt Oberhausen im Gegensatz zu anderen Ruhrgebietskommunen wie Gladbeck kein Passus vorgesehen, der den QR-Code auf Friedhöfen ermöglicht. Die letzte Änderung der Satzung stammt aus dem Jahr 2012.
Die evangelische und katholische Kirche haben sich bisher nach Aussagen der dortigen Fachleute nicht besonders um QR-Codes gekümmert.
Entscheidung liegt bei der Landeskirche
Petra Marzahn, Leiterin der Friedhofsverwaltung im Ev. Kirchenkreis Oberhausen erfuhr von den QR-Grabsteinen nicht durch Nachfragen von Kunden, sondern durch soziale Medien und Fachmagazine. Hier liege die Entscheidung aber bei der Landeskirche, das neue Trauerangebot müsse erst noch rechtlich abgeklärt werden, sagt Marzahn.
Auch Hubertus Wennemar, Verwaltungsleiter der Propstei St.Clemens in Sterkrade, hat bei diesem Thema noch keine konkreten Angaben: Nachfrage von Familienangehörigen bestand bisher nicht. „Das wäre aber auch nicht so einfach umzusetzen, da bisher vor allem die Datenschutzregeln dafür noch nicht abgeklärt sind.“
>>> Smartphone leitet zu Internetseite
So funktionierendie QR-Codes: Sie können entweder per Sandstrahl-Methode direkt in den Grabstein eingelassen, oder aber auch auf einer Tafel vor dem Grabstein zu finden sein.
Wer den Codemit seinem Smartphone einscannt, wird dann automatisch auf eine Gedenkseite für den Verstorbenen weitergeleitet.