Die NRW-Landesgruppe in der SPD-Bundestagsfraktion will die betriebliche Altersversorgung wieder attraktiver machen – in dem die Doppelverbeitragung abgeschafft wird. Seit 2004 müssen Bezieher von Betriebsrenten nicht nur den Arbeitnehmer-, sondern auch den Arbeitgeberanteil in der Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Diese Fehlentwicklung müsse nun korrigiert werden, fordert der Oberhausener SPD-Bundestagsabgeordnete Dirk Vöpel: „Wir wollen, dass künftig genau wie bei der gesetzlichen Rente auch bei Betriebsrenten nur noch der halbe Beitrag erhoben wird. Das ist durch die gute finanzielle Lage der Krankenkassen auch finanzierbar.“ Für eine kurzfristige Entlastung der Bezieher von Betriebsrenten wollen die NRW-Abgeordneten in einem ersten Schritt einen echten Freibetrag anstelle der jetzigen Freigrenze einführen. Aktuell wird der Krankenversicherungsbeitrag bei Überschreiten einer Freigrenze von 152,25 Euro auf den ganzen Auszahlungsbetrag erhoben. Stattdessen soll in Zukunft nur jeder zusätzliche Euro mit Beiträgen belastet werden.
Die NRW-Landesgruppe in der SPD-Bundestagsfraktion will die betriebliche Altersversorgung wieder attraktiver machen – in dem die Doppelverbeitragung abgeschafft wird. Seit 2004 müssen Bezieher von Betriebsrenten nicht nur den Arbeitnehmer-, sondern auch den Arbeitgeberanteil in der Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Diese Fehlentwicklung müsse nun korrigiert werden, fordert der Oberhausener SPD-Bundestagsabgeordnete Dirk Vöpel: „Wir wollen, dass künftig genau wie bei der gesetzlichen Rente auch bei Betriebsrenten nur noch der halbe Beitrag erhoben wird. Das ist durch die gute finanzielle Lage der Krankenkassen auch finanzierbar.“ Für eine kurzfristige Entlastung der Bezieher von Betriebsrenten wollen die NRW-Abgeordneten in einem ersten Schritt einen echten Freibetrag anstelle der jetzigen Freigrenze einführen. Aktuell wird der Krankenversicherungsbeitrag bei Überschreiten einer Freigrenze von 152,25 Euro auf den ganzen Auszahlungsbetrag erhoben. Stattdessen soll in Zukunft nur jeder zusätzliche Euro mit Beiträgen belastet werden.