Auf 489 308 Euro Schadenersatz hat Kai Brandenburg, Geschäftsführer der Kramer GmbH&Co. KG in Osterfeld, die Stadt Oberhausen 2015 verklagt. Wie sein Rechtsanwalt jetzt mitteilt, beläuft sich die Forderung mittlerweile mit aufgelaufenen Zinsen auf über 587 000 Euro. Sie soll die Stadt an den Betreiber des früheren Autohauses Kramer an der Fahnhorststraße zahlen, weil sie ihm jahrelang dort die Ansiedlung eines Rewe-Marktes untersagt hatte. Damit entgingen Kramer über lange Zeit mo­natliche Miet­einnahmen in fünfstelliger Höhe.

Auf 489 308 Euro Schadenersatz hat Kai Brandenburg, Geschäftsführer der Kramer GmbH&Co. KG in Osterfeld, die Stadt Oberhausen 2015 verklagt. Wie sein Rechtsanwalt jetzt mitteilt, beläuft sich die Forderung mittlerweile mit aufgelaufenen Zinsen auf über 587 000 Euro. Sie soll die Stadt an den Betreiber des früheren Autohauses Kramer an der Fahnhorststraße zahlen, weil sie ihm jahrelang dort die Ansiedlung eines Rewe-Marktes untersagt hatte. Damit entgingen Kramer über lange Zeit mo­natliche Miet­einnahmen in fünfstelliger Höhe.

2008 beschied die Stadt die Bauvoranfrage für den Supermarkt negativ. 2010 hob das Verwaltungsgericht Düsseldorf den Bescheid auf. Dagegen rief die Stadt das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) an. Es bestätigte 2012 das Urteil. Schließlich musste Brandenburg noch den zur Verhinderung des Rewe-Markts aufgestellten Bebauungsplan vor dem OVG anfechten. Damit war er 2015 erfolgreich. Erst im Januar 2017 konnte der Markt eröffnet werden. Die Zinsforderung erhöht sich täglich um 60 Euro.