Oberhausen. . Dörthe Modersohn ist genervt: An nahezu jedem Wochenende wird nach ihrem Gefühl derzeit in Oberhausen ein Feuerwerk abgefeuert. Silvester-Knallerei mag Modersohn zwar auch nicht, sie kann aber nachvollziehen, wenn das neue Jahr auf diese traditionelle Art begrüßt wird. Wenig Verständnis hat sie jedoch dafür, dass Oberhausener auch abseits der Neujahrsfeierlichkeiten regelmäßig böllern und knallen.

Dörthe Modersohn ist genervt: An nahezu jedem Wochenende wird nach ihrem Gefühl derzeit in Oberhausen ein Feuerwerk abgefeuert. Silvester-Knallerei mag Modersohn zwar auch nicht, sie kann aber nachvollziehen, wenn das neue Jahr auf diese traditionelle Art begrüßt wird. Wenig Verständnis hat sie jedoch dafür, dass Oberhausener auch abseits der Neujahrsfeierlichkeiten regelmäßig böllern und knallen.

Zu der Lärmbelästigung durch Feuerwerkskörper kommt eine weitere Belastung: Feinstaub. Allein zu Silvester werden 4000 Tonnen davon freigesetzt, das sind 15 Prozent von der Menge, die der Straßenverkehr im ganzen Jahr erzeugt.

Frank Helling, Pressesprecher der Stadt Oberhausen, erklärt, dass „pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2, sogenanntes Kleinfeuerwerk“ ausschließlich am 31. Dezember und 1. Januar abgebrannt werden dürfen. Das ist in der Sprengstoffverordnung (SprengV) so geregelt. Aber auch außerhalb dieser Zeit können Privatpersonen pyrotechnische Gegenstände verwenden. Dafür gibt es jedoch ein paar Voraussetzungen.

Ausnahmen werden oft für Hochzeiten gemacht

Zuerst einmal benötigt man eine Genehmigung. Die bekommt man nur, wenn man einen triftigen Grund und Anlass für das Feuerwerk vorweisen kann. Außerdem wird eine Gebühr fällig, die sich nach dem Einzelfall richtet.

Laut Landesimmissionsschutzgesetz darf ein Feuerwerk maximal 30 Minuten dauern. Vom Ende der Sommerzeit bis zum 30. April muss dazu um 22 Uhr, vom 1. Mai bis 31. Juli um 23 Uhr Schluss sein. Vom 1. August bis zum Ende der Sommerzeit darf man ein Feuerwerk nur bis 22.30 Uhr abfeuern.

Hält man sich nicht daran, ist für die Ordnungswidrigkeit eine Geldbuße von bis zu 50 000 Euro fällig. Wie häufig diese Buße verhängt wird, konnte die Polizei nicht angeben.

2017 wurden insgesamt 20 Ausnahmegenehmigungen für Feuerwerke erteilt. Hierbei handelte es sich hauptsächlich um Hochzeiten.