Mit dem „Bildungsscheck NRW“ unterstützt die Landesregierung die berufliche Weiterbildung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds. Nunmehr hat sie, wie das Weiterbildungsinstitut WbI informiert, die Zugangsbedingungen verbessert. Das Förderangebot richtet sich an Betriebe, Beschäftigte und Berufsrückkehrende, die einen Zuschuss bis maximal 500 Euro zu ihren Weiterbildungskosten erhalten können.
Mit dem „Bildungsscheck NRW“ unterstützt die Landesregierung die berufliche Weiterbildung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds. Nunmehr hat sie, wie das Weiterbildungsinstitut WbI informiert, die Zugangsbedingungen verbessert. Das Förderangebot richtet sich an Betriebe, Beschäftigte und Berufsrückkehrende, die einen Zuschuss bis maximal 500 Euro zu ihren Weiterbildungskosten erhalten können.
Beschäftigte und Berufsrückkehrende können nunmehr jährlich einen Bildungsscheck im individuellen Zugang erhalten. Selbstständige können ebenfalls einen Bildungsscheck erhalten. Die Grenze für das zu versteuernde Jahreseinkommen wurde angehoben und darf nun
40 000 Euro (bei gemeinsamer Veranlagung 80 000 Euro) nicht überschreiten. Betriebe mit bis zu 249 Beschäftigten können im betrieblichen Zugang jährlich bis zu zehn Bildungsschecks für die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter erhalten, auch für Inhouse-Seminare.
Interessenten können sich beim Weiterbildungsinstitut WbI im Forum am Altmarkt kostenfrei über den Bildungsscheck informieren und ihn beantragen: 3771060.
Informationen dazu gibt es auch bei der Volkshochschule: 0208 - 825-2707 oder -2477.