Königshardt/Tackenberg. Stadt sagt Nein zur Bauvoranfrage für einen Lebensmittel-Discounter. Kai Brandenburg zieht vor Gericht.
Der Stadt über die Zeitung den Streit vor Gericht zu verkünden, ist ungewöhnlich. Investor Kai Brandenburg hat sich jetzt dazu entschieden. Es geht um das Gewerbegebiet Kirchhellener Straße an der A 2.
Und es geht darum, dass die Stadt ihm jüngst eine Bauvoranfrage für die Ansiedlung eines Lebensmittel-Discounters dort negativ beschieden hat. Weil der im Dezember in Kraft getretene Bebauungsplan Nr. 716 das dort ausschließt. „Ich halte die Verhinderung von Einzelhandel an dieser Stelle für willkürlich“, sagt der 50-Jährige. „Genauso willkürlich wie damals an der Fahnhorststraße.“
Damals, das war 2012. Da erstritt Kai Brandenburg für das Areal in Osterfeld zusammen mit seinem Rechtsanwalt Dr. Christian Tünnesen-Harmes ein bis heute für die Planung von Einzelhandel in Städten maßgebliches Urteil vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster.
Im gleichen Jahr fügte Dr. Tünnesen-Harmes der Stadt für den Vorbesitzer der Fläche an der Kirchhellener Straße, um die es diesmal geht, eine weitere empfindliche Niederlage zu. Denn das OVG erklärte dort auch den Bebauungsplan Nr. 568 für unwirksam. Damit sollte schon einmal die Ansiedlung eines Discounters in dem Gewerbegebiet verhindert werden.
Viele Geschäfte schon präsent
Worauf Kai Brandenburg und sein Anwalt ihre Argumentation aufbauen können, ist der ebenfalls neue Nachbar-Bebauungsplan Nr. 715 B. Denn der lässt sogar eine Erweiterung des dort ansässigen Aldi-Marktes um fast 50 Prozent zu. Und das, obwohl dem Gewerbegebiet in punkto Einzelhandel auch nach dem Entwurf für das neue Einzelhandelskonzept der Stadt nicht einmal die Funktion eines Nahversorgungszentrums zukommt.
Dabei verfügt es neben dem großen Discounter an Einzelhandel noch über eine Bäckerei, einen Drogeriemarkt, einen Getränkehandel, eine Tankstelle mit Shop und einen Sport-Fachmarkt. Es bleibt das Geheimnis der Stadt, wie all diese Ansiedlungen dort in der Vergangenheit möglich waren.
Denn auch im neuen Einzelhandelskonzept, wie schon im alten von 2008, will die Verwaltung den Rat der Stadt wieder darauf verpflichten, sich in Sterkrade-Ost der Sicherung der beiden Nahversorgungszentren Königshardt (Hartmannstraße/Höhenweg) und Tackenberg-Klosterhardt (Dorstener Straße/Steinstraße) zu verschreiben.
Im Konzept von 2008 gehörte noch das Nahversorgungszentrum Heide an der Vestischen Straße dazu. Aber das kassierten die Münsteraner Richter 2012 wegen mangelnder Bedeutung ein – und machten damit den Weg frei für den heutigen Rewe-Kaufpark an der Fahnhorststraße.
„Man findet eben bis heute zwei sehr gut funktionierende, von Investoren durchdachte Fachmarkt-Center im Einzelhandelskonzept nicht: das Luchs-Center in Alsfeld und die Kirchhellener Straße“, gibt Kai Brandenburg zu bedenken. Jedenfalls sind sie nur nachrichtlich darin übernommen.
Sein Anwalt ergänzt, eine reine Verhinderungsplanung sei rechtlich unzulässig. Genau danach sehe es aber aus. Das Planungsziel für Königshardt und Klosterhardt/Tackenberg habe schon damals nicht erreicht werden können. Beide Zentren haben in den letzten Jahren den gewünschten Entwicklungsschub nicht geschafft. Mit der Erweiterung von Aldi an der Kirchhellener Straße werde dieses Ziel erneut konterkariert. „Da drängt sich schon die Vermutung von Klientelpolitik auf.“ Auffallend war, dass die sonst so diskutierfreudige Bezirksvertretung Sterkrade die neue Planung wortlos zur Kenntnis nahm.
Dabei gefiel den Richtern schon im Urteil von 2012 nicht, dass die Stadt auch Handwerksbetrieben an der Kirchhellener Straße großzügig ein Warensortiment im Einzelhandel zugestanden hatte. In der Tagesordnung der Bezirksvertretung tauchte das Urteil von 2012 nie auf.
„Ich würde gerne gemeinsam mit der Stadt planen“, sagt Kai Brandenburg. An der Fahnhorststraße habe es ja – erzwungenermaßen – geklappt: „Der dortige Rewe ist ein großer Erfolg. Es ist der umsatzstärkste Rewe-Kaufpark in Oberhausen.“