OBERHAUSEN. . Auch vor Umbaumaßnahmen kontrolliert die Stadt künftig die Bausubstanz auf mögliche Schadstoffe. Bislang war das nur vor Abrissen nötig.

Für Umbauten von Klassenräumen und Gebäuden muss die Stadt Oberhausen künftig tiefer in die Tasche greifen als bislang. Denn die Oberhausener Gebäudemanagement GmbH (OGM) kündigt auf Nachfrage an, ab sofort nicht nur bei Abrissarbeiten die Bausubstanz auf Asbest und andere Schadstoffe zu untersuchen, sondern eben auch bei Umbaumaßnahmen.

Das hat zur Folge, dass die OGM künftig häufiger Gutachter beauftragen muss. Vor jedem Umbau, etwa einem Türdurchbruch, werden dann Proben genommen und untersucht. Sollte Asbest nachgewiesen werden, muss nicht nur der Gutachter bezahlt werden, auch die Baumaßnahme als solche wird teurer, denn dann müssen Spezialisten das Asbest fachgerecht entsorgen.

„Die Kosten werden dementsprechend steigen“, sagt OGM-Geschäftsführer Horst Kalthoff. In welcher Höhe, das kann er zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vorhersehen. Die Untersuchung einer Probe kostet laut OGM 105 Euro. Wie viele Proben genommen werden müssen, hängt von der Größe der Bauarbeiten ab. Vor dem Abriss der alten Bücherei in Sterkrade haben Experten 161 Probe-Bohrungen vorgenommen.

Versteckte Asbest-Vorkommen

Grund für die geplanten zusätzlichen Untersuchungen ist eine neue Asbest-Richtlinie des Vereins Deutscher Ingenieure für den Umgang mit asbesthaltigen Fliesenklebern, Putz- und Spachtelmassen. Diese Materialien galten lange als vergleichsweise unbedenklich. Doch seit einigen Jahren warnen Fachleute zunehmend vor diesen „versteckten“ Asbestvorkommen.

Ist solches Material verbaut, sei das im Alltag kein Problem, erklärt Horst Kalthoff. Eine Gesundheitsgefahr bestehe nicht, solange die Stoffe fest eingebaut sind – „verkapselt“, wie der Fachmann sagt. Doch das ändert sich, wenn Fliesen abgeschlagen oder Wände aufgerissen werden. Bei diesen Arbeiten kann das Asbest freigesetzt werden. Gelangen die Fasern in die Atemwege, kann das schwerwiegende Folgen haben, Asbest gilt als krebserregend und kann die gefährliche Lungenkrankheit Asbestose auslösen.

Kalthoff stellt klar, dass die Richtlinie des Vereins Deutscher Ingenieure derzeit rechtlich nicht bindend ist. Die OGM werde sich trotzdem an die Empfehlungen halten. Zum Schutz der Arbeiter und Bürger, aber auch, weil er damit rechnet, dass auch der Gesetzgeber die neue Richtlinie bald umsetzen wird.

Über das neue Asbest-Konzept wird Kalthoff auch den Rat der Stadt zügig informieren. Noch sind nicht alle Detailfragen geklärt. Auch konkrete, dann betroffene Baumaßnahmen kann Kalthoff noch nicht nennen. Er geht davon aus, dass unter anderem auch viele Projekte aus dem Programm „Gute Schule 2020“ darunter sein werden.

>>> AUCH HEUTE NOCH IN VIELEN GEBÄUDEN

Asbest ist seit 1993 in Deutschland verboten. Da der Stoff zuvor jedoch oft verbaut wurde, ist er auch heute noch in Gebäuden zu finden.

Schwach gebundener Asbest ist besonders gefährlich, da er leichter freizusetzen ist, etwa in Wandplatten. Fest gebundener Asbest findet sich beispielsweise in manchen Blumenkästen.