Fans des Online-Shoppings genießen meist einen Pluspunkt: Kunden können den Kaufvertrag in der Regel innerhalb von 14 Tagen rückgängig machen. Aber es gibt Regeln, erklärt Angelika Wösthoff, Leiterin der Verbraucherzentrale in Oberhausen. Wenn Online-Händler ihre Kunden eindeutig und verständlich über ihre Widerrufbedingungen informiert haben, tritt das Widerrufsrecht für 14 Tage ab dem Tag in Gang, an dem Kunden die Waren erhalten haben. Fehlt die Widerrufs-Info, startet die Frist erst von dem Tag an, an dem die Kunden ausdrücklich belehrt wurden. Ansonsten erlischt das Widerrufsrecht erst nach einem Jahr und 14 Tagen nach Erhalt der Waren. Gefällt Kunden die Ware nicht, können sie ihre Bestellung aber nicht kommentarlos an den Händler zurückschicken. Sie brauchen zwar keinen Grund angeben, müssen aber den Widerruf ausdrücklich erklären. Die Händler müssen ihren Kunden ein Widerrufsformular im Internet, per E-Mail oder im Warenpaket bereitstellen. Wird ein Einkauf widerrufen, muss die verschmähte Ware innerhalb von 14 Tagen wieder in Richtung Händler unterwegs sein. Händler können den Kaufpreis solange einbehalten, bis die Ware wieder zurück ist. Die ursprünglich bezahlten Versandkosten müssen Händler in voller Höhe erstatten. Händler können Kunden die Kosten für die Rücksendung nur dann aufbrummen, wenn sie darauf vor Vertragsschluss hingewiesen haben. Kein Recht auf Widerruf gilt bei Maßanfertigungen, Veranstaltungstickets oder bei verderblicher Ware. Eventuell auch bei aus der Verpackung entnommenen Lippenstiften, Arzneimitteln und Cremes. Foto: Seidel

Fans des Online-Shoppings genießen meist einen Pluspunkt: Kunden können den Kaufvertrag in der Regel innerhalb von 14 Tagen rückgängig machen. Aber es gibt Regeln, erklärt Angelika Wösthoff, Leiterin der Verbraucherzentrale in Oberhausen. Wenn Online-Händler ihre Kunden eindeutig und verständlich über ihre Widerrufbedingungen informiert haben, tritt das Widerrufsrecht für 14 Tage ab dem Tag in Gang, an dem Kunden die Waren erhalten haben. Fehlt die Widerrufs-Info, startet die Frist erst von dem Tag an, an dem die Kunden ausdrücklich belehrt wurden. Ansonsten erlischt das Widerrufsrecht erst nach einem Jahr und 14 Tagen nach Erhalt der Waren. Gefällt Kunden die Ware nicht, können sie ihre Bestellung aber nicht kommentarlos an den Händler zurückschicken. Sie brauchen zwar keinen Grund angeben, müssen aber den Widerruf ausdrücklich erklären. Die Händler müssen ihren Kunden ein Widerrufsformular im Internet, per E-Mail oder im Warenpaket bereitstellen. Wird ein Einkauf widerrufen, muss die verschmähte Ware innerhalb von 14 Tagen wieder in Richtung Händler unterwegs sein. Händler können den Kaufpreis solange einbehalten, bis die Ware wieder zurück ist. Die ursprünglich bezahlten Versandkosten müssen Händler in voller Höhe erstatten. Händler können Kunden die Kosten für die Rücksendung nur dann aufbrummen, wenn sie darauf vor Vertragsschluss hingewiesen haben. Kein Recht auf Widerruf gilt bei Maßanfertigungen, Veranstaltungstickets oder bei verderblicher Ware. Eventuell auch bei aus der Verpackung entnommenen Lippenstiften, Arzneimitteln und Cremes. Foto: Seidel