Oberhausen. . Jahrelang wurde in Oberhausen über eine Bettensteuer pro Privatreisenden diskutiert – doch jetzt zieht der Kämmerer den Plan überraschend zurück.
- Einst wollte Oberhausen mit einer Übernachtungsabgabe 650 000 Euro im Jahr einnehmen
- Doch rechtlich und verwaltungstechnisch ist eine solche Tourismusabgabe schwer zu organisieren
- Nun handelt Oberhausen eine freiwillige Spende der Branche heraus – und verzichtet auf die Steuer
Die jährlich 220 000 Touristen, die in Oberhausener Hotels übernachten, müssen künftig nun doch keine Extra-Steuer auf den Zimmerpreis an die Stadt entrichten.
Kämmerer Apostolos Tsalastras zieht nach Verhandlungen mit Verantwortlichen der Hotels und Pensionen vor Ort seinen Steuerplan zurück. Im Rahmen des seit 2011 laufenden Sparpakets sollte die Bettensteuer, die offiziell Kulturförderabgabe genannt wurde, von 2018 bis 2021 zuletzt 170 000 Euro im Jahr in die Kasse spülen.
Werbung für mehr Touristen
Nun hat sich die Hotelbranche vor Ort bereit erklärt, bis 2021 freiwillig eine Spende an die Stadttochter „Oberhausener Wirtschafts- und Tourismusförderung“ (OWT) zu zahlen, um damit die Werbung um mehr Touristen in Oberhausen zu unterstützen. Nach einer Beschlussvorlage der Stadtspitze an den Rat beläuft sich diese „freiwillige Zahlung“ auf jährlich 50 000 Euro. Messgröße ist ein Pauschalbetrag von 55 Euro pro Zimmer und Jahr.
Die Bettensteuer war von Anfang an äußerst umstritten: Sie wurde 2014 erfolgreich in Dortmund und Köln vor Gericht von Hoteliers beklagt; nicht nur der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) Nordrhein, sondern auch lokale Touristiker befürchteten, dass Gäste künftig um Oberhausen einen Bogen machen. „Die Bettensteuer ist tourismus-feindlich“, meint der Lobbyverband Dehoga.
Lücke von 120 000 Euro
Die Kämmerei kann nun zwar den Zuschuss an die stadteigene Tourismusförderung um eben jene 50 000 Euro reduzieren, doch verbleibt eine Lücke im Sparplan von 120 000 Euro. Dies fängt Tsalastras jetzt im dicken 820-Millionen-Euro-Haushalt anderswo auf.
Trotzdem ist der Kämmerer über diese Verhandlungslösung mit der Branche erfreut: „Das erspart sowohl den Hotels als auch uns enorme Bürokratiekosten. Die Hoteliers hätten auch noch nach Privat- und Geschäftskunden unterscheiden müssen, da wir die Steuer nur von Privatreisenden nehmen dürfen. Das wäre für sie schwierig geworden, aber auch für uns hätte die Steuer großen Aufwand bedeutet.“
Das Oberverwaltungsgericht Leipzig hatte bereits 2012 in einem Urteil entschieden, dass eine Übernachtungsabgabe nur von Privatleuten gezahlt werden darf, nicht von Geschäftsleuten. Das Bundesverwaltungsgericht wiederum bemängelte 2014, dass Dortmund und Köln die Bettensteuer direkt beim Hotelier abkassieren statt bei den Hotelgästen selbst.
Ziel nicht ganz erreicht
Ursprünglich hatte Oberhausen eine Abgabe von fünf Prozent des Übernachtungspreises vorgesehen – und anfangs sogar auf 650 000 Euro jährlich an Bettensteuer-Einnahmen gehofft. Diese Wunschzahl schrumpfte dann im Laufe der Zeit auf nur noch 170 000 Euro.
Angesichts der komplexen Materie erteilte dann der Rat im Sommer 2016 einstimmig den Auftrag, mit der Branche über eine Ersatzlösung für die Bettensteuer zu verhandeln. Das Ziel sollte sein, den Umfang einer verbindlichen Finanzbeteiligung an der Tourimusförderung so zu vereinbaren, dass „eine Kompensation für den Haushalt bei Verzicht der Abgabe nicht notwendig wird“. Dies ist nicht ganz erreicht worden.