Auszubildende im Friseur-Handwerk verdienen in der Tat nicht viel. Laut Handwerkskammer Mülheim-Oberhausen bekommen sie im ersten Lehrjahr gerade einmal 437 Euro, im zweiten 555 Euro und im dritten Jahr dann 675 Euro. Sly Krasicki weist darauf hin, dass Lehrlingen Hilfen zustehen, wenn sie mit ihrem Verdienst nicht über die Runden kommen. Vielen stünde etwa Kindergeld zu. Auch Wohngeld oder Beihilfe könnten sie beantragen.

Auszubildende im Friseur-Handwerk verdienen in der Tat nicht viel. Laut Handwerkskammer Mülheim-Oberhausen bekommen sie im ersten Lehrjahr gerade einmal 437 Euro, im zweiten 555 Euro und im dritten Jahr dann 675 Euro. Sly Krasicki weist darauf hin, dass Lehrlingen Hilfen zustehen, wenn sie mit ihrem Verdienst nicht über die Runden kommen. Vielen stünde etwa Kindergeld zu. Auch Wohngeld oder Beihilfe könnten sie beantragen.

Wer prüfen möchte, ob er/sie eine Berufsausbildungs-Beihilfe erhalten kann, sollte dies auf der Seite der Arbeitsagentur prüfen: babrechner.arbeitsagentur.de