Essen. . Weil die 17-jährige Oberhausenerin ihn verließ, schoss der Bottroper ihr in den Mund und stach auf sie ein. Das Urteil: viereinhalb Jahre Haft.

Das Etikett des versuchten Totschlags bleibt dem 17 Jahre alten Bottroper erspart. Er hatte am 26. Januar im Oberhausener Olga-Park eine Schreckschusspistole im Mund seiner Ex-Freundin abgefeuert und mehrfach auf sie eingestochen.

Wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilte ihn deshalb die XXIV. Essener Jugendstrafkammer zu viereinhalb Jahren Jugendstrafe.

Berufsausbildung im Gefängnis

Die Kammer hoffe, dass er die Zeit im Gefängnis zu einer Berufsausbildung nutze, hatte Richterin Karin Maiberg am Donnerstag im Urteil gesagt. Auch Verteidiger Volker Schröder hatte im Plädoyer die fehlende Ausbildung des Jugendlichen angesprochen und dabei die Verantwortung der Eltern angesprochen.

Denn in der Vergangenheit habe es von staatlicher Seite viele Förderangebote für den Jungen gegeben. Die kinderreiche Familie habe aber alles abgelehnt.

Besitzergreifend und gewalttätig

Ein Jahr lang hatte die Beziehung der beiden 17-Jährigen gedauert. Zunehmend erlebte die Oberhausenerin den Bottroper als eifersüchtig, besitzergreifend und gewalttätig. Im Januar entschloss sie sich zur Trennung. Diesen Schritt akzeptierte er nicht, drohte ihr mit dem Tode.

Er bestellte sie zu einem Treffen in den Olga-Park. Dort forderte er sie auf, den Pistolenlauf in den Mund zu nehmen. Hinterhältig nannte er dies einen Vertrauensbeweis, er werde nicht abdrücken. Dann schoss er doch.

Schwerverletzt überlebte die 17-Jährige

Anschließend fügte er ihr insgesamt 19 Stich- und Schnittverletzungen zu, bevor er sie verließ. Schwerverletzt überlebte sie.

Schon Staatsanwaltschaft und Verteidigung waren, wie später das Gericht, vom Vorwurf des versuchten Totschlags abgerückt und hatten von einem strafbefreienden „Rücktritt vom Versuch“ gesprochen. Denn er habe erkannt, dass das Mädchen noch lebte und dennoch nicht weitergemacht.

Bei Frauen respektlos

Nebenklageanwältin Kirsten Etzbach, die das Opfer vertrat, schloss sich dieser Argumentation nicht an und forderte sieben Jahre Jugendstrafe.

Im nichtöffentlichen Prozess hatte er sich von der Tat distanziert. In der Verhandlung wurde bekannt, dass er im Gefängnis durch Respektlosigkeit gegenüber weiblichen Bediensteten auffalle.