Oberhausen. . Die Geschäfte im Centro, in Schmachtendorf und in Alt-Oberhausen dürfen öffnen. Die Gewerkschaft Verdi hält sich eine gerichtliche Prüfung vor.

In diesem Jahr wird es weitere vier verkaufsoffene Sonntage im Rahmen von Stadtteilfesten in Oberhausen geben. Dazu gehören die Kröößkirmes in Schmachtendorf am 10. September, das Cityfest in Alt-Oberhausen am 29. Oktober, der Nikolausmarkt in Schmachtendorf am 10. Dezember und das Centro mit seinem Weihnachtsmarkt am 17. Dezember. Bei diesen Veranstaltungen überwiege der Anlass und stünden nicht die offenen Geschäfte im Vordergrund, begründet die Stadtverwaltung.

Hingegen dürfen die Geschäfte im Rahmen des Sterkrader Lichterfestes, des Internationalen Sport- und Kulturfestes in Alt-Oberhausen und des Cityfestes/Oktoberfestes im Schladviertel nicht öffnen. Das beschloss der Rat in seiner Sitzung am Montag gegen die Stimmen der Linken Liste.

Allerdings behält sich die Gewerkschaft Verdi eine gerichtliche Prüfung der neuen, zweiten Verordnung über die Sonntagsöffnungszeiten vor und gab im Vorfeld der Abstimmung durch den Stadtrat keine Stellungnahme ab. Bei der ersten Verordnung konnte die Stadtverwaltung der Zustimmung Verdis nach diversen Gesprächen sicher sein.

Verdi hat gegen Sonntagsöffnungen geklagt

Verdi hatte gegen die Sonntagsöffnungszeiten in Oberhausen und anderen Städten geklagt und Recht bekommen. Daraufhin mussten kurzfristig zwei der insgesamt ursprünglich 18 beantragen verkaufsoffenen Sonntage abgesagt werden (wir berichteten). Daraufhin musste die Stadtverwaltung eine neue Verordnung aufsetzen, die unter anderem eine Sonntagsöffnung für das Sterkrader Spiel- und Sportfest im April zuließ. Weitere Sonntagsöffnungen mussten geprüft werden, das Ergebnis liegt nun in der zweiten Verordnung vor.

Die Linke lehnt die Öffnung der Geschäfte an Sonntagen generell ab, stieß sich in der Ratssitzung aber vor allem an der Sonntagsöffnung des Centros eine Woche vor Weihnachten. Diese nutze weniger dem Weihnachtsmarkt als vielmehr dem Weihnachtsgeschäft, meinte Martin Goeke. Er zweifelt daher an der Gerichtsfestigkeit dieser Verordnung.