Duisburg/Oberhausen. Das Landgericht muss einen Überfall in Oberhausen erneut aufrollen. Ein 30-Jähriger wurde zum Opfer – es ging wohl um Frauen und Schulden.

  • Seit Montag stehen fünf Männer zwischen 25 und 33 Jahren vor dem Duisburger Landgericht
  • Sie sollen im April 2015 einen damals 30-jährigen Oberhausener in seiner Wohnungen überfallen haben
  • Das Gericht beschäftigt sich zum zweiten Mal mit der Tat - das erste Urteil wurde aufgehoben

Wegen besonders schweren Raubes stehen seit Montag fünf Männer im Alter zwischen 25 und 33 Jahren vor dem Landgericht Duisburg. Den beiden Duisburgern, zwei Oberhausenern und einem Xantener wird vorgeworfen, am 18. April 2015 einen 30-jährigen Mann in dessen Oberhausener Wohnung überfallen zu haben.

Das Motiv für die Tat scheint vielschichtig: Offenbar hatten mindestens zwei der Beteiligten wegen Frauen ein Hühnchen mit dem Geschädigten zu rupfen. Möglicherweise soll es auch um Schulden gegangen sein. Jedenfalls sollen dem 30-jährigen Opfer 140 Euro und große Teile seiner elektronischen Unterhaltungsausstattung abhanden gekommen sein.

Elektroschocker eingesetzt

Laut Anklage sollen die Männer gegen 2 Uhr geklingelt haben. Als das Opfer öffnete, sollen sie es geschlagen haben. Ein Elektroschocker und ein Schlagstock seien zum Einsatz gekommen. Unter anderem sollen zwei Fernseher, ein Laptop und eine Spielekonsole aus der Wohnung getragen und per Taxi abtransportiert worden sein.

Das Landgericht muss sich zum zweiten Mal mit dem Fall beschäftigen. Im Dezember 2015 hatte es die Angeklagten zu Haftstrafen zwischen zwei und drei Jahren verurteilt. Auf die Revision zweier Verurteilter hin hob der Bundesgerichtshof die Urteile gegen alle fünf Angeklagten auf. Die Oberrichter bemängelten, dass im Urteil der Zusammenhang zwischen dem Schlagstock und dem Verschwinden der Beute nicht ausreichend deutlich geworden sei. Nun muss eine andere Kammer den Fall erneut aufrollen.

Zweimal mit der Faust ins Gesicht geschlagen

Drei Angeklagte zogen es vor, zu den Vorwürfen zu schweigen. Zwei machten Angaben, allerdings gab nur einer zu, Beute mit hinausgetragen zu haben. Der andere will aus persönlichen Gründen dabei gewesen sein: Weil der Geschädigte die Beziehung seines besten Freundes störte. „Ich habe ihm zweimal mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Mit allem anderen habe ich nichts zu tun“, so der 26-Jährige.

Der Prozess wird voraussichtlich mehr Verhandlungstage benötigen, als ursprünglich geplant.