Oberhausen. 143-mal ist die Stadt 2016 eingeschritten, um Wohnungen auf Missstände zu prüfen. Beseitigen Vermieter Mängel nicht, werden Zwangsgelder fällig.
- Grundlage für das Einschreiten der Stadt ist das Wohnungsaufsichtsgesetz
- Mieter wandten sich wegen nasser Wände, Schimmel oder Ähnlichem an die Stadt
- Die Stadt hat die gesetzliche Pflicht, die Sache zu prüfen
Die Zahl der Fälle, in denen die Stadt gegen die drohende Verwahrlosung einer Wohnung vorgeht, ist im vergangenen Jahr leicht gestiegen. 143-mal wurde die Verwaltung aktiv und prüfte Wohnraum beispielsweise auf Schimmelbefall oder andere Schäden. Im Jahr zuvor waren es noch 134 Fälle, im Jahr 2014 insgesamt 131 Fälle.
Grundlage für das Einschreiten der Stadt ist das sogenannte Wohnungsaufsichtsgesetz, das in Nordrhein-Westfalen seit 2014 in Kraft ist. Oberhausen ist eine von insgesamt 114 Kommunen, die das Gesetz aktiv anwenden. Das zuständige Bauministerium spricht inzwischen von einer „Erfolgsgeschichte“, die „Wohnungspolizei“ leiste ganze Arbeit, heißt es in einer Pressemitteilung. „Mit Hilfe des Wohnungsaufsichtsgesetzes sind sogar schon ganze Schrottimmobilien für unbewohnbar erklärt worden“, erklärt Wohnminister Michael Groschek. 6200-mal seien Kommunen im vergangenen Jahr landesweit eingeschritten, jeden Monat kommen rund 200 weitere Fälle hinzu.
Handhabe bei zugemüllten Höfen
In Oberhausen ist man angesichts der Zahlen zufrieden. In den meisten Fällen seien Mitteilungen von Mietern gekommen, erklärt der zuständige Mitarbeiter im Rathaus. Sie wandten sich wegen nasser Wände, Schimmel oder Ähnlichem an die Stadt – entweder persönlich oder über ein entsprechendes Formular auf der Internetseite. „Die Stadt hat die gesetzliche Pflicht, die Sache zu prüfen“, so der Experte. Dies geschehe in der Regel bei einem Ortstermin durch die technischen Mitarbeiter. Diese stellen fest, ob der Vermieter tatsächlich Schuld an den Mängeln ist oder auch der Mieter in die Pflicht genommen werden kann – etwa durch regelmäßiges Lüften.
Bei „eklatanten Missständen“ wird der Hausbesitzer aufgefordert, diese innerhalb von vier Wochen zu beseitigen. Kommt er der Aufforderung nicht nach, kann die Stadt Zwangsgelder verhängen, die Höhe ist je nach Einzelfall unterschiedlich. Viermal hat die Stadt im Jahr 2016 zu diesem Mittel gegriffen (2015 gab es einen Fall, 2014 keinen). Laut Bauministerium können Kommunen im schlimmsten Fall Bußgelder in Höhe von bis zu 50 000 Euro verhängen. Etwa jeder zweite Fall kann allerdings einvernehmlich gelöst werden, da liegt Oberhausen im NRW-Schnitt.
Stadt ist zufrieden
Die Stadt ist auch deshalb zufrieden mit dem Wohnungsaufsichtsgesetz, „weil wir bessere Eingriffsmöglichkeiten als mit dem Vorgängermodell haben“, so der zuständige Mitarbeiter. Die Handhabe reiche über die Wohnung an sich hinaus, auch bei zugemüllten Innenhöfen könne die Stadt einschreiten.
Mit dem Wohnungsaufsichtsgesetz befassen sich insgesamt drei Mitarbeiter bei der Stadt: einer in der Verwaltung, zwei im technischen Bereich.
>>> „Menschenwürdiges Wohnen“ ermöglichen
Das Wohnungsaufsichtsgesetz ist in Nordrhein-Westfalen seit rund zwei Jahren in Kraft. Es soll „Quartiere vor der Negativausstrahlung verwahrloster Immobilien schützen“, wie es in den Leitlinien des zuständigen Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr heißt.
Bewohnern soll es demnach ein „menschenwürdiges Wohnen“ ermöglichen.