Oberhausen. . Über „Little Bird“ können Eltern Kita-Plätze online buchen. Das Portal befindet sich seit März im Härtetest. Die bisherige Bilanz ist positiv.
- Über „Little Bird“ können Eltern in bis zu fünf Kitas Betreuungsplätze reservieren
- Der Stadtelternbeirat hat seit dem Start des Portals kaum Beschwerden registriert
- Ein Vorteil des Systems sei, so die Stadt, dass Eltern zeitnaher Absagen erhielten
Seit September 2016 können Oberhausener Eltern über das Internet-Portal „Little Bird“ Betreuungsplätze für ihre Kinder online vormerken. Seit März dieses Jahres nun läuft der Härtetest: Erstmalig wird die Vergabe der Plätze für das kommende Kita-Jahr 2017/18 in den 80 Oberhausener Einrichtungen online organisiert, erhalten Eltern Angebote oder Absagen über „Little Bird“.
„Bisher verläuft die Vergabe störungsfrei“, zieht Elke Münich, Beigeordnete für Familie, Bildung und Soziales, eine Zwischenbilanz. „Im Gegensatz zu Essen machen wir gute Erfahrungen.“ In der Nachbarstadt hatten Eltern mit massiven technischen Problemen zu kämpfen, außerdem brachte das System Datensätze durcheinander.
Eltern möchten so früh wie möglich reservieren
In Oberhausen seien solche Katastrophen ausgeblieben. Aber drei häufiger geäußerte Kritikpunkte hat die Stadt registriert: „Viele Eltern wünschen sich, dass sie mehr als fünf Vormerkungen im System machen können“, sagt Münich. Die sie dann auch gerne priorisieren möchten, also die favorisierte Wunsch-Kita an Platz eins und so weiter. Das geht aber nicht. Außerdem lässt „Little Bird“ eine Reservierung nur zwei Jahre vor Betreuungsbeginn zu, „einige Eltern möchten ihre Kinder aber am liebsten so früh wie möglich vormerken“. Das sei aber unnötig, erklärt Elke Münich. Die Kritik würde generell aufgenommen, das erste Jahr ausgewertet, um dann auch einen Abgleich mit anderen „Little Bird“- Städten vorzunehmen, bevor etwas geändert würde.
Lob gibt es auch für das System: Weil es schnell und kompakt über alle Betreuungsangebote informiere. Weil das Portal 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche erreichbar sei. Und weil Eltern tatsächlich frühzeitiger, als es sonst üblich war, oder überhaupt Absagen erhielten und so eher Klarheit hätten.
Wesentlich reibungsärmer
Eine durchweg positive Bilanz zieht auch der Stadtelternbeirat, das Beteiligungsgremium für Eltern, deren Kinder Kitas besuchen. Kaum Beschwerden oder Rückmeldungen hat Vorsitzender Matthias Leipert registriert. Oberhausen sei „wesentlich reibungsärmer und besser an den Start gekommen“ als Essen.
Aber trotz „Little Bird“ kann sich die komplette Vergabe aller Plätze bis August hinziehen. Auch weil Eltern das Recht haben, innerhalb von sechs Wochen den Vertrag mit der Kita zu stornieren und damit den Platz wieder freizugeben – wenn sie beispielsweise doch noch von der Wunscheinrichtung einen Platz angeboten bekommen haben. Zum jetzigen Zeitpunkt seien rund 90 Prozent der Plätze fürs kommende Jahr vergeben, heißt es aus der Verwaltung. Rund 80 Prozent der Eltern nutzten bereits „Little Bird“, doch nach wie vor ist die Anmeldung bei der Kita selbst oder im Rathaus möglich. Dann geben die Mitarbeiter die Daten ins System ein.
Zitterpartie: „Ich muss doch planen können“
5333 Betreuungsplätze für Kinder von drei bis sechs Jahren bietet die Stadt Oberhausen im Kindergartenjahr 2017/18 an. Damit werde der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder ab drei Jahren mit einer Bedarfsdeckung von rund 92,03 Prozent gesichert. Für Kinder unter drei Jahren gibt es 1766 Plätze in Kitas und Tagespflegeeinrichtungen. Bedarfsdeckung: rund 37,42 Prozent, so die Stadt. Über „Little Bird“ seien bisher 1450 Platzangebote ausgesprochen worden, in 1300 Fällen hätten Eltern das Angebot angenommen.
Die bisherige positive Bilanz des Online-Verfahrens kann eine Mutter, die sich in der Redaktion gemeldet hat, nicht teilen. Im August soll ihre Tochter von der Tagespflege in eine Kita wechseln, bereits im September hat sie sich ins System eingetragen – und bis jetzt kein Platzangebot oder eine Zusage erhalten. „Die Zeit bis zum 1. August wird aber knapp“, sagt die Mutter, die in Teilzeit berufstätig ist. Sie und ihr berufstätiger Mann brauchen für ihr Kind einen 45-Stunden-Platz. „Ich muss doch planen können“, sagt die Frau, „ich kann schließlich nicht meinem Arbeitgeber im Sommer sagen, dass ich nicht kommen kann“. Bei der Stadt hat sie ihren Rechtsanspruch angemeldet.