Oberhausen. . Sie wollten angeblich einen Duisburger wegen Drogenvergehen bestrafen, doch die Richter glaubten ihnen diese Ausrede nicht.
Wegen besonders schweren Raubes verurteilte das Landgericht Duisburg am Donnerstag drei 22 bis 24 Jahre alte Männer aus Oberhausen zu Gefängnisstrafen zwischen fünf und sechseinhalb Jahren. Am 30. September 2016 hatten sie einen Duisburger in dessen Wohnung im Stadtteil Neudorf mit einem Messer überfallen.
Mitten in der Nacht, gegen 0.50 Uhr, hatten sich die Angeklagten gewaltsam Zutritt zu der Wohnung verschafft. Sie schlugen den Geschädigten, hielten ihm ein Klappmesser an den Hals und forderten Geld und Drogen. Das eingeschüchterte Opfer wies auf seinen Schreibtisch, auf dem die Geldbörse mit knapp 1000 Euro Inhalt lag.
Mehr Beute fanden die Täter, die dem Geschädigten unter anderem die Nase brachen, allerdings trotz intensiver Suche nicht. Bevor die Täter mit dem Geld aus der Geldbörse flüchten konnten, fasste sie bereits die von einer Nachbarin alarmierte Polizei.
Bei der Polizei, im Ermittlungsverfahren und während der fünftägigen Hauptverhandlung, die bereits im Februar begann, hatten die Angeklagten widersprüchliche Angaben gemacht. Deutlich war ihr Bemühen, ihre eigenen Tatbeiträge klein erscheinen zu lassen und den Mitangeklagten Schuld in die Schuhe zu schieben.
Nur Strafe für Drogenvergehen?
Alle drei Männer behaupteten, sie hätten den als Zeugen im Prozess berufenen Überfallenen nur disziplinieren wollen, weil dieser Drogen an Jugendliche und Kinder verkauft habe. Eine Darstellung der Angeklagten, welche die Strafkammer als bloße Schutzbehauptung wertete. Es sei den Tätern in erster Linie um persönliche Bereicherung gegangen, meinten die Richter. Strafschärfend wirkte sich bei zwei der Angeklagten auch noch aus, dass sie bereits vorbestraft waren.
Zwei der angeklagten Männer hatten bereits in Untersuchungshaft gesessen. Zum Entsetzen seiner Angehörigen wurde auch der dritte Angeklagte nach den Plädoyers vom Staatsanwalt vorläufig festgenommen.
Die Kammer erließ im Anschluss an die Verhandlung in nichtöffentlicher Sitzung Haftbefehl. Während dessen saß der Vater des Angeklagten weinend vor der Türe.