Die Finanzämter Oberhausen-Süd und Oberhausen-Nord informieren über die Steuererklärung 2016.
Die Finanzämter Oberhausen-Süd und Oberhausen-Nord informieren über die Steuererklärung 2016.
Zu Beginn des Jahres versenden die Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigungen für das abgelaufene Jahr an ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Eine gute Gelegenheit zu prüfen, ob die Abgabe einer Steuererklärung zu einer Steuererstattung führt. „Den meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bringt die Steuererklärung bares Geld“, sagen Jutta Kieseler-Thanscheidt, Leiterin des Finanzamts Oberhausen-Süd und Achim Eder, Leiter des Finanzamtes Oberhausen- Nord und raten allen, kein Geld zu verschenken.
Die Finanzverwaltung bietet die Möglichkeit, die Steuererklärung elektronisch zu erledigen. Die Steuererklärung kann am Computer erstellt und mit Hilfe von „Elster“, dem elektronischen Steuererklärungsprogramm, elektronisch ans Finanzamt geschickt werden. Dies kann mit Elster-Formular, dem kostenlosen Steuerprogramm der Finanzverwaltung, oder mit einem im Handel erhältlichen Steuerprogramm erfolgen.
Alternativ kann die Steuererklärung auch direkt im ElsterOnline-Portal ausgefüllt und von dort ans Finanzamt übermittelt werden.
Papierlos und bequem
Wer sich bei der Steuerverwaltung im ElsterOnline-Portal registriert, erhält einen bequemen, sicheren und papierlosen Zugang zu seinem Finanzamt. Die ausgefüllte Steuererklärung wird authentifiziert und auf elektronischem Weg – ohne Ausdruck und Unterschrift – direkt an das Finanzamt gesendet.
Darüber hinaus bietet die Registrierung im Elster Online-Portal die Möglichkeit des Belegabrufes, auch vorausgefüllte Steuererklärung genannt.
Der Belegabruf hat den Vorteil, dass bereits dem Finanzamt von Arbeitgebern oder Versicherungen übermittelte Daten über Elster eingesehen werden können. Diese Daten können abgerufen, überprüft und mit einem einfachen Klick in die Steuererklärung eingefügt werden.