OBERHAUSEN. Nach Rücktritt von Hartmut Schmidt signalisieren Klaus Lerch und Detlef Sprenger Bereitschaft. Aufsichtsrat der Stadthalle muss zustimmen.
- Für den Geschäftsführer-Posten der Luise-Albertz-Halle gibt es keine extra Vergütung
- In den nächsten Tagen stehen noch Gespräche an, um Rahmenbedingungen zu klären
- Klaus Lerch ist Geschäftsführer des TZU, Detlef Sprenger kaufmännischer Leiter der OWT
Rund eine Woche nach dem Rücktritt von Hartmut Schmidt als Geschäftsführer der Luise-Albertz-Halle gibt es eine Nachfolge: Klaus Lerch, Geschäftsführer des Technologiezentrums (TZU), und Detlef Sprenger, kaufmännischer Leiter der Oberhausener Wirtschafts- und Tourismusförderung (OWT), sollen die Geschäftsführung nebenamtlich und ohne extra Bezüge, wie es bei Hartmut Schmidt auch der Fall war, übernehmen. Das kündigte Oberbürgermeister Daniel Schranz am Montag den Mitgliedern des Hauptausschusses an.
Der Aufsichtsrat der Luise-Albertz-Halle muss noch zustimmen, in dieser und der nächsten Woche stehen außerdem noch Gespräche an, „um die Rahmenbedingungen“ zu klären, sagte Klaus Lerch auf Anfrage der Redaktion. Auch im TZU führe er Veranstaltungen durch, „es ist also nicht komplettes Neuland für mich“, sagt er zu seiner Motivation, die Stadthalle zu führen. Außerdem gäbe es dort ja „eine Mannschaft, die sich auskennt“.
Andrea-Cora Walther von der Bürgerliste machte im Ausschuss deutlich, dass nicht nur Köpfe ausgetauscht werden sollten, sondern dass konkrete Vergaberichtlinien entwickelt werden müssten. Da es sich um eine GmbH handelt, müssten sich damit die Gremien der Luise-Albertz-Halle beschäftigen, sagte Oberbürgermeister Schranz.
Hartmut Schmidt trat in der vergangenen Woche mit sofortiger Wirkung als LAH-Geschäftsführer zurück, nachdem es heftige Diskussionen um die Anmietung der Stadthalle für ihren Landesparteitag gab. Der Hauptausschuss beschloss in einer Sondersitzung mehrheitlich, die Halle nicht an die AfD zu vermieten. Die Partei ging gerichtlich dagegen vor, bekam Recht und hielt ihre Veranstaltung unter dem Protest der Oberhausener in der „guten Stube“ ab.
Gegen den Beschluss soll die AfD Strafanzeige gestellt haben. Bis Montag habe die Stadtverwaltung keine Mitteilung von der Staatsanwaltschaft Duisburg erhalten, sagte Rechtsdezernent Frank Motschull. Die AfD gibt in ihrem Schreiben an, gegen alle Mitglieder des Hauptausschusses am 20. Januar Strafanzeige stellen zu wollen – mit Ausnahme der FDP. Die hatte dagegen gestimmt, der AfD die Anmietung der Halle zu verwehren. Motschull wies am Montag darauf hin, dass, wenn die Strafanzeige tatsächlich gestellt worden ist, bei der Staatsanwaltschaft eine Sachverhaltsaufklärung bestehe. Daher könne es zu Rückfragen kommen. Aber: „Bisher heute liegt nichts vor“, so Motschull.