Oberhausen. . Seit Januar 2017 sind die Kirchengemeinden auch in Oberhausen nicht mehr von der Umsatzsteuer-Pflicht befreit. Noch sind aber viele Fragen offen.

  • Gemeinden in Oberhausen haben vierjährige Übergangsfrist in Anspruch genommen
  • In dieser Zeit bleibt alles, wie es war, und die Gemeinden müssen keine Umsatzsteuer zahlen
  • Katholische und evangelische Kirche setzen auf Hilfe des Bistums Essens und der Landeskirche

Künftig müssen die Kirchengemeinden Umsatzsteuer zahlen. Europäisches Recht und Bundesfinanzhof haben entschieden, dass auch Kirchen als Körperschaften des öffentlichen Rechts seit Januar 2017 grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig sind. Verkauft also eine Gemeinde Konzertkarten oder betreibt sie ein Café oder einen Eine-Welt-Laden, erzielt sie Umsätze. So kommt an einigen Stellen Geld in die Gemeindekassen – das Finanzamt möchte davon nun profitieren.

Gelassen reagiert darauf Georg Köther, Verwaltungsleiter der katholischen Gemeinde Herz-Jesu am Altmarkt: „Wir verfahren bis Ende 2020 nach altem Muster. Danach müssen wir keine Umsatzsteuer entrichten, weil wir die vom Gesetzgeber eingeräumte Übergangsfrist von vier Jahren in Anspruch nehmen.“ Wie alle katholischen – und evangelischen – Oberhausener Gemeinden.

Erhöhter Verwaltungsaufwand

Eines ist bislang klar – mit der neuen Umsatzsteuerpflicht kommen viele Veränderungen und ein erhöhter Verwaltungsaufwand auf die Gemeinden zu. Köther sieht jedoch Klärungsbedarf: „Es ist vieles im Detail noch gar nicht festgelegt. Das muss erst mal geschehen.“

Ein Beispiel: Verkaufen Kirchengemeinden in Oberhausen beim Pfarrfest Würstchen oder kassieren Miete für den Gemeindesaal, könnte das künftig umsatzsteuerpflichtig sein. Der Grund: Das Steuerrecht unterscheidet jetzt bei den Kirchen zwischen Aktivitäten, die direkt mit der Seelsorge zu tun haben und folglich nur eine Kirchengemeinde anbieten kann (zum Beispiel Friedhofsgebühren), und Einnahmen aus Festen, Konzerten und ähnlichem, die nicht unbedingt kirchentypisch sein müssen. Die erstgenannten Einnahmen sind weiterhin umsatzsteuerfrei.

Köther: „Der Gesetzgeber muss noch entscheiden, ob nun der Würstchenverkauf beim Pfarrfest doch ein typisch kirchliches Angebot ist oder dem bei einem Fest anderer Art entspricht. Hier brauchen die Gemeinden Klarheit.“

Mitarbeiter und Helfer schulen

Die fordert auch Oberhausens Superintendent Joachim Deterding: „Zumal die Gemeinden ihre Mitarbeiter und ehrenamtlichen Helfer schulen müssen, worauf sie künftig beim Einkauf für Pfarrfeste oder ähnliche Veranstaltungen zum Beispiel beim Ausstellen der Rechnungen zu achten haben. Dazu fehlen uns derzeit noch die notwendigen Informationen.“

Köther setzt auf die Unterstützung des Bistums Essen: „Dort wurde auch ein einheitlicher Antrag auf Wahrung der vierjährigen Übergangsfrist formuliert, damit nicht jede Gemeinde selbst das Rad neu erfinden muss.“ Joachim Deterding setzt ebenso auf die Hilfe der Evangelischen Landeskirche bei der Umsetzung der neuen Regelung: „Aber bis Ende 2020 bleibt erst mal alles wie bisher.“

>> 19 PROZENT MEHRWERTSTEUER

Umsatzsteuer ist im Volksmund die Mehrwertsteuer. Grundsätzlich gilt: Wer eine Ware oder Dienstleistung kauft, zahlt 19 Prozent. Dr. Rudolf Gewaltig, Steuerrechts-Experte im Bischöflichen Generalvikariat Essen erklärt: „Bislang sind Kirchengemeinden als Körperschaften des öffentlichen Rechts bis zu einem Jahresumsatz von 35 000 Euro von der Umsatzsteuerpflicht befreit gewesen. Der Umsatz der allermeisten Pfarreien im Ruhrbistum lag darunter.“ Auch in Oberhausen.

Nun soll künftig voraussichtlich für Einnahmen aus Festen, Vermietung des Gemeindesaals, Kartenverkäufen für Orgelkonzerte oder Anzeigen fürs Pfarrmagazin 19 Prozent Mehrwertsteuer fällig werden.