Alle Heizkessel, die bis einschließlich 1991 hergestellt wurden, erhalten ab diesem Jahr beim Besuch des bevollmächtigten Schornsteinfegers – der sogenannten Feuerstättenschau – ein Effizienzlabel. Das zum Jahresbeginn 2016 freiwillig eingeführte Etikett ist dann Pflicht. Darauf weist Energieberaterin Martina Zbick von der Verbraucherberatung hin. „In den Folgejahren werden immer jüngere Geräte einbezogen, bis ab 2024 alle Kessel ab 15 Jahren ein Label erhalten. Das Etikett ordnet die Heizung einer Effizienzklasse von A+ bis G zu und macht so deutlich, wie sparsam sie Energie einsetzt.“ Eine weitere Neuerung im Energiebereich: Einige Haushalte müssen den Einbau sogenannter Smart Meter dulden. Die Geräte ermitteln den Stromverbrauch und versenden die erhobenen Daten. Dies gilt für Haushalte, die jährlich mehr als 10 000 Kilowattstunden Strom verbrauchen oder eine Strom erzeugende Anlage (etwa Photovoltaik) mit mehr als sieben Kilowatt Nennleistung haben. Ab 2018 können auch kleinere Neuanlagen betroffen sein, ab 2020 alle Stromverbraucher. Für den Betrieb eines Smart Meters fallen jährliche Kosten an, für die es gesetzliche Obergrenzen gibt. Info: 0208-911 086 30.

Alle Heizkessel, die bis einschließlich 1991 hergestellt wurden, erhalten ab diesem Jahr beim Besuch des bevollmächtigten Schornsteinfegers – der sogenannten Feuerstättenschau – ein Effizienzlabel. Das zum Jahresbeginn 2016 freiwillig eingeführte Etikett ist dann Pflicht. Darauf weist Energieberaterin Martina Zbick von der Verbraucherberatung hin. „In den Folgejahren werden immer jüngere Geräte einbezogen, bis ab 2024 alle Kessel ab 15 Jahren ein Label erhalten. Das Etikett ordnet die Heizung einer Effizienzklasse von A+ bis G zu und macht so deutlich, wie sparsam sie Energie einsetzt.“ Eine weitere Neuerung im Energiebereich: Einige Haushalte müssen den Einbau sogenannter Smart Meter dulden. Die Geräte ermitteln den Stromverbrauch und versenden die erhobenen Daten. Dies gilt für Haushalte, die jährlich mehr als 10 000 Kilowattstunden Strom verbrauchen oder eine Strom erzeugende Anlage (etwa Photovoltaik) mit mehr als sieben Kilowatt Nennleistung haben. Ab 2018 können auch kleinere Neuanlagen betroffen sein, ab 2020 alle Stromverbraucher. Für den Betrieb eines Smart Meters fallen jährliche Kosten an, für die es gesetzliche Obergrenzen gibt. Info: 0208-911 086 30.