Oberhausen. . Er soll einer Frau die Handtasche entrissen haben. Angeklagter ist seit Jahren drogenabhängig und leidet unter einer psychischen Erkrankung.
Wegen Raubes steht seit Donnerstag ein 30-jähriger Oberhausener vor dem Landgericht Duisburg. Am 5. Juli 2014 soll er in der Innenstadt einer Frau die Handtasche entrissen haben. Die Radfahrerin stürzte und zog sich leichte Verletzungen zu.
Zunächst soll der Mann an der im Fahrradkörbchen abgelegten Einkaufstasche der Frau gezogen haben. Dann griff er nach den Henkeln der Handtasche. Die Frau versuchte, die Tasche festzuhalten, hatte aber auf dem Fahrrad kaum eine Möglichkeit zur echten Gegenwehr. Schließlich rissen die Henkel, die Zeugin stürzte.
Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung?
Der Beschuldigte hat daran keine Erinnerung mehr. Etwas anderes hätte die Juristen auch eher verwirrt, denn der 30-Jährige konsumiert seit Jahren Drogen, leidet unter einer schweren psychischen Erkrankung. Zur Tatzeit soll er schuldunfähig gewesen sein. Im Verfahren geht es deshalb nicht um eine Bestrafung, sondern um den Antrag der Staatsanwaltschaft, den als gefährlich eingestuften Oberhausener dauerhaft in einer psychiatrischen Einrichtung unterzubringen.
Bereits die vergangenen zwei Jahre hat er zu großen Teilen in psychiatrischen Einrichtungen verbracht. Mal war er in einem offenen Teil eines Krankenhauses untergebracht, saß dann wieder für Monate im geschlossenen Bereich, nachdem er Patienten bedrohte.
Da der Raub bereits mehr als zwei Jahre zurück liegt und es in der Zwischenzeit zu keinen weiteren schweren Straftaten gekommen ist, scheint es fraglich, ob der Mann untergebracht, oder die Maßregel zur Bewährung ausgesetzt wird. Das entscheidende Wort hat bei der Fortsetzung am 23. Januar ein psychiatrischer Gutachter.