Mit ihrer Klage gegen verkaufsoffene Sonntage will die Gewerkschaft Verdi den arbeitsfreien Sonntag schützen. Handel und Teile der Politik in Oberhausen zeigen sich erbost, für die Bürger stellen sich verschiedene Fragen.
Mit ihrer Klage gegen verkaufsoffene Sonntage will die Gewerkschaft Verdi den arbeitsfreien Sonntag schützen. Handel und Teile der Politik in Oberhausen zeigen sich erbost, für die Bürger stellen sich verschiedene Fragen.
1. Warum klagt Verdi überhaupt?
„Die Sonntagsarbeit, gegen die wir schon immer waren, hat in den letzten Jahren immer mehr zugenommen“, sagt Verdi-Bezirksgeschäftsführerin Henrike Eickholt. Natürlich sei es erforderlich, dass in bestimmten Bereichen an Sonn- und Feiertagen gearbeitet werden müsse, aber der Konsumbereich gehöre nicht dazu: „Das Einkaufen rechtfertigt nicht, die vom Grundgesetz geschützte Sonntagsruhe zu beeinträchtigen.“
2. Warum kocht das Thema gerade jetzt hoch, denn verkaufsoffene Sonntage gibt es doch schon lange?
Verdi sah bisher keine Chance, die Zahl der verkaufsoffenen Sonntage zu reduzieren. Eine Klage war rein formal erst möglich, als die Stadt Oberhausen nach Beschluss des Rates die neue Rechtsverordnung für das nächste Jahr mit insgesamt 18 Veranstaltungen an elf Sonntagen am 15. Dezember 2016 veröffentlicht hat. Damit erst wurde die Rechtsverordnung gültig.
3. Wieso sieht Verdi jetzt gute Chancen, mit ihrer Klage Erfolg zu haben?
Neuen Schwung für die Gegner von Sonntagsöffnungen brachte ein Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig aus dem Jahre 2015. Im Kern ist danach nur dann eine Öffnung der Geschäfte an Sonn- und Feiertagen erlaubt, wenn der eigentliche Anlass dafür eine fest Brauchtumsveranstaltung oder ein besonderer Markt ist. Dieses Urteil hat das Oberverwaltungsgericht in Münster als Basis für Entscheidungen genutzt – in Beschlüssen vom 10. Juni und 15. August dieses Jahres.
4. Wie hat das Land NRW daraufhin reagiert?
Das NRW-Wirtschaftsministerium machte mit einem Schreiben vom 7. September alle Kommunen eindringlich darauf aufmerksam, welche Bedingungen Sonntagsöffnungen zu erfüllen haben. So muss etwa die Ladenöffnung in engem räumlichen Bezug zum konkreten Markt- oder sonstigen Geschehen stehen. Zudem muss die Stadt „zwingend eine nachvollziehbare Prognose“ über die Besucherzahlen erstellen. Dabei muss herauskommen, dass „die voraussichtliche Besucherzahl des Marktes größer sein wird als die zu erwartende Zahl der Ladenbesucher bei alleiniger Öffnung der Verkaufsstellen“. Die Stadt muss zusätzlich auch noch Angaben zur Anzahl der auf dem Fest auftretenden Anbieter machen.
5. Wie hat die Stadt Oberhausen daraufhin gehandelt?
„Wir haben Abfragen bei den Veranstaltern gemacht, wie die Besucherströme schätzungsweise sein werden“, sagt Oberhausens Rechtsdezernent Frank Motschull. Genauere Daten habe man nicht. Mit Blick auf die Zukunft sagt er: „Da müssen wir nun ran.“
6. Wie reagiert Verdi auf die Beschuldigungen des Einzelhandels und der Politik, die Gewerkschaft würde das rege Stadtteilleben mit ihrem juristischen Vorgehen kaputt machen?
Verdi betont, dass die Gewerkschaft auch in Oberhausen die Verantwortlichen der Stadt auf die geänderten und verschärften Bedingungen für Ladenöffnungen hingewiesen hat. „Nicht wir haben festgestellt, dass die Sonntagsöffnungen im Centro und in Sterkrade rechtswidrig sind, sondern das Verwaltungsgericht Düsseldorf“, sagt Verdi-Geschäftsführerin Henrike Eickholt. „Das scheinen einige Akteure zu verdrängen.“
7. Wie geht es in Oberhausen nun weiter?
Stadt, Einzelhandelsverband und Gewerkschaft werden am nächsten Freitag miteinander sprechen. Ob es schon zu einem Ergebnis kommt, ist völlig offen. Dezernent Motschull geht davon aus, dass es in diesem Jahr weniger verkaufsoffene Sonntage geben wird.