Riester-Sparer, die für 2014 noch keine Zulagen bei ihrem Anbieter beantragt haben, können dies für das vorletzte Jahr nur noch bis zum 31. Dezember 2016 tun. „Danach ist die staatliche Förderung für die 2014er-Verträge unwiederbringlich verloren“, erklärt Ingo Aulbach, Sprecher des Bezirks Oberhausen im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). Dass dringender Handlungsbedarf bestehe, zeigten Studien, wonach Riester-Sparer jedes Jahr über eine Milliarde Euro an staatlichen Zuschüssen verschenken, die ihnen zustehen.
Riester-Sparer, die für 2014 noch keine Zulagen bei ihrem Anbieter beantragt haben, können dies für das vorletzte Jahr nur noch bis zum 31. Dezember 2016 tun. „Danach ist die staatliche Förderung für die 2014er-Verträge unwiederbringlich verloren“, erklärt Ingo Aulbach, Sprecher des Bezirks Oberhausen im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). Dass dringender Handlungsbedarf bestehe, zeigten Studien, wonach Riester-Sparer jedes Jahr über eine Milliarde Euro an staatlichen Zuschüssen verschenken, die ihnen zustehen.
Der Zulagenantrag sollte so bald wie möglich beim eigenen Riesteranbieter eingereicht werden, damit er noch rechtzeitig an die „Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen“ (ZfA) weitergeleitet werden kann. „Ausschlaggebend ist zwar der Eingang des Antrags beim Vertragspartner. Aber da dieser auch eine gewisse Bearbeitungszeit benötigt, sollte man es nicht auf den letzten Drücker tun.“
Der Staat fördert die Altersvorsorge über die Riester-Rente mit einer jährlichen Grundzulage von 154 Euro (Verheiratete: 308 Euro). Wer Kinder hat, wird zusätzlich mit 185 Euro je Kind bedacht. Für alle ab 2008 Geborenen erhalten Eltern jährlich 300 Euro. Schließen unter 25-Jährige, die einem sozialversicherungspflichtigen Job nachgehen, einen Riestervertrag ab, erhalten sie einen einmaligen „Startbonus“ von 200 Euro.
Diese staatliche Förderung wirke wie ein Sparturbo, so Aulbach: „Da Riesterverträge Jahrzehnte laufen, können allein die staatlichen Zulagen mit Zinseszinseffekt vierstellige Summen erreichen und damit später eine höhere private Rente. Voraussetzung für die volle Förderung aber ist, dass vier Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens, mindestens aber 60 Euro im Jahr in den Riestervertrag eingezahlt wurden.“
Auch Selbstständige können von einer staatlich geförderten Altersvorsorge profitieren und so genannte Rürup- bzw. Basis-Renten abschließen. „Bei diesen muss man aber keinen Mindestbeitrag einzahlen, um eine staatliche Förderzulage zu erhalten. Vielmehr wird die Altersvorsorge über Basis-Renten steuerlich gefördert.“ 2016 können Basisrenten-Sparer 82 Prozent ihrer Beiträge als Sonderausgaben von der Steuer absetzen und so ihre Steuerschuld senken. Die steuerliche Absetzbarkeit steigt pro Jahr um zwei Prozent an, bis sie 2025 100 Prozent erreicht.