Oberhausen. . Schon nach einer einzigen Amtszeit hat Oberbürgermeister Schranz die Chance auf eine dicke Sofort-Rente. Ein Landesgesetz macht’s möglich.

  • Oberbürgermeister Daniel Schranz lässt sich seine bisherige Berufstätigkeit anrechnen
  • Das Land ermöglicht dies, um OB-Posten in NRW auch für Außenstehendeattraktiv zu machen
  • Nach acht Jahren bereits eine Mindestpension von 35 Prozent der Oberbürgermeister-Bezüge

Der bis 2020 gewählte Oberhausener Oberbürgermeister Daniel Schranz (CDU, 42 Jahre jung) kann bereits nach nur einer einzigen Amtszeit von fünf Jahren auf eine stattliche Sofort-Pension von gut 3000 Euro monatlich hoffen.

Möglich macht dies das Landes-Pensionsgesetz für kommunale Wahlbeamte, das der Steuerzahler-Bund schon mehrfach als „Luxusversorgung“ anprangerte. Danach erhalten Oberbürgermeister und Bürgermeister nach achtjähriger Amtszeit mindestens eine Pension von 35 Prozent ihrer Bezüge – und zwar bereits ab dem 45. Lebensjahr das gesamte Leben lang.

Auch die Wehrdienstzeit wird angerechnet

Das Landesbeamtenversorgungsgesetz regelt dabei auch, dass sich Oberbürgermeister Pensionsjahre für ihre bisherigen Ausbildungen und Tätigkeiten anrechnen lassen. Neben der Wehrdienstzeit von einem Jahr sind dies höchstens vier Jahre. Doch das reicht meist, um über die kleine Klippe einer mindestens achtjährigen Amtszeit zu kommen.

Schranz legt heute dem Rat nach nur gut einem Jahr OB-Zeit die von ihm gewünschte Anerkennung seiner ruhegehaltsfähigen Vordienstzeiten zur Kenntnis vor. Im Gegensatz zu vielen Amtskollegen anderer Städte wird dieses heikle Thema immerhin im öffentlichen Teil der Ratssitzung diskutiert.

Danach erhält Schranz ein Pensionsjahr dafür, dass er seinen Grundwehrdienst beim Raketenartilleriebataillon 150 in Wesel absolvierte. Laut Landesgesetz sollen zudem „bis zu einer Gesamtzeit von vier Jahren Zeiten einer hauptberuflichen Tätigkeit als ruhegehaltfähig anerkannt werden, die für die Wahrnehmung des Amtes förderlich sind“. Die Anerkennung ist also nicht zwingend vorgeschrieben, sollte aber der Regelfall sein.

Heftige Debatten dürften ihm in Erinnerung sein

Bei Schranz wird so seine Arbeit als Landesbeauftragter der Konrad-Adenauer-Stiftung (von 2009 bis 2015) sowie als Leiter der Kommunalakademie (von 2011 bis 2013) eingestuft. „Wie andere Oberbürgermeister in anderen Städten lasse ich mir die Jahre am Anfang meiner Amtszeit anerkennen, damit das nicht am Ende in den Wahlkampf gerät“, so Schranz.

Ihm mögen da die heftigen Debatten um die Anerkennung der fehlenden Pensionsjahre des abgewählten Essener Oberbürgermeister Reinhard Paß (SPD) und des Düsseldorfers Dirk Elbers (CDU) 2015 in Erinnerung sein. Schranz rechnet aber damit, dass der Landtag das Pensionsgesetz bald ändern wird – und die Sofortrente in so jungen Jahren dann Geschichte ist.

Angekündigt ist dies zwar, aber längst nicht verwirklicht. Denn die gute Pension gilt als Anreiz für Außenstehende, überhaupt Bürgermeister oder Landrat werden zu wollen. Schließlich erhält man durch die Wahl nur einen Zeitvertrag – und muss aus seiner bisherigen Berufskarriere aussteigen.