Das Landeswassergesetz schlägt weiter Wellen.

Nachdem sich Anwohner der Neumühler Straße beschwert hatten, meldeten sich jetzt Helmut Czichy, Bereichsleiter Umweltschutz der Stadt, und Jürgen Langenbusch, Abteilungsleiter Ingenieurbau und Dienstleistung der Wirtschaftsbetriebe Oberhausen, zu Wort.

Dabei wurde deutlich: Das Thema Dichtigkeitsprüfung wird die Stadt und deren Bürger auch über das Jahr 2015 hinaus beschäftigen. Beim Ministerium habe man eine Fristüberschreitung schon eingeplant, so Czichy. Auch Oberhausen würde es nicht schaffen, alle Kanäle bis zum Stichtag zu restaurieren. Allerdings wird man einen entsprechenden Zeitplan vorlegen müssen, der gerade erarbeitet wird.

In Oberhausen gibt es 530 Kilometer Straßen, verdeutlichte Langenbusch. 38 000 Grundstücksentwässerungssysteme seien von dem Gesetz betroffen. Langenbusch: „4800 Leitungen sind seit 1997 untersucht worden.” Ein Großteil davon in den vergangenen drei Jahren.

Der WBO-Mitarbeiter hat erfahren, dass die Leute die Dichtigkeitsprüfung gedanklich gerne weit weg schieben. „Sie haben einfach das Datum 2015 im Kopf”, so Langenbusch. Doch die Stadt verlege die Termine vor, weil es keinen Sinn mache, Leitungen unter Straßen zu verlegen, die zuvor bereits saniert wurden. Und natürlich, erklärte Czichy, „können wir nicht erst 2014 damit anfangen, das gesamte Stadtgebiet zu überprüfen”.

Langenbusch beklagte: „Wir schreiben vor jeder Maßnahme alle Betroffenen an. Bieten Informationsgespräche auch am Abend. Aber nur wenige Bürger machen davon Gebrauch.” Wenn dann die Arbeiten begännen, seien sie oft völlig überrascht.

Übrigens handhabt es die Nachbarstadt Duisburg ähnlich wie Oberhausen. „Wir haben Listen mit zertifizierten Firmen, von denen die Bürger eine beauftragen müssen”, so Volker Lange, Pressesprecher der Wirtschaftsbetriebe Oberhausen. Über das Verfahren, das angewandt wird, um die Leitungen wieder dicht zu bekommen, entscheidet dann das Unternehmen. Und auch in Duisburg müssen die Eigentümer die Restaurierung der Grundstückanschlussleitungen finanzieren. „Das ist gesetzlich vorgeschrieben”, so Lange. Langenbusch dazu: „Wäre das nicht so geregelt, müssten wir die Kosten auf die Abwassergebühren umlegen, bezahlte etwa jemand, der 30 Jahre seine Leitungen in Ordnung gehalten hat, immer auch für andere mit.”

Der Abteilungsleiter warnte noch einmal ausdrücklich vor Haustürgeschäften mit Firmen, die Dichtigkeitsprüfungen und Sanierungen anbieten. Erst kürzlich konnten WBO-Mitarbeiter ältere Anwohner der Baststraße davor bewahren, 11 000 Euro für Kanalsanierungen an eine unseriöse Firma zu zahlen.