Ein Gesetz sorgt für Unmut auch bei Oberhausener Bürgern. Nach dem Landeswassergesetz müssen Grundstückseigentümer bis zum 31. Dezember 2015 die Dichtigkeit der unterirdischen Schmutzwasserleitungen nachweisen.
Die Betroffenen haben mit erheblichen Kosten zu rechnen. Anwohner der Neumühler Straße bekommen die Kosten-Keule schon jetzt zu spüren. Rund 4000 Euro soll jeder Eigentümer für die Sanierung der Grundstücksanschlussleitungen, das Stück vom Kanal bis zum ersten Revisionsschacht, bezahlen. Bis 2015 müssten die Betroffenen dann die weiteren unterirdischen Leitungen untersuchen lassen und dafür erneut in die Tasche greifen.
Unabhängig vom speziellen Fall der Anwohner der Neumühler Straße und deren Grundstücksanschlussleitungen können Städte die Prüftermine für Schmutzwasserleitungen vorverlegen. Möglich ist das in Grundwasserschutzgebieten, bei Kanalbauarbeiten oder bei turnusmäßigen Kontrollen der Kanäle. Auch die Oberhausener Stadtverwaltung befasst sich gerade mit diesem Thema. „Wir sind dabei, eine satzungsrechtliche Regelung zu erarbeiten und wollen sie in zwei, drei Monaten der Politik vorlegen”, erklärte Dirk Buttler, Rechtsdezernent der Stadt und einer der Geschäftsführer der Wirtschaftsbetriebe Oberhausen (WBO). Er versprach: „Wir werden die Bürger umfassend informieren, so dass jeder weiß, wann wir die Kanäle in seiner Straße überprüfen.”
Bei den Anwohnern der Neumühler Straße liegt ein Sonderfall vor. In der Straße wird der Kanal saniert. Eigentümerin der Grundstücksanschlussleitungen, um die es geht, ist die Stadt. Die WBO reinigen die Leitungen kostenlos. Reparaturarbeiten müssen jedoch die Eigentümer zahlen. Jetzt hatten die WBO von der Stadt den Auftrag erhalten, die Bauarbeiten am Kanal zu nutzen, die Dichtigkeit der Leitungen zu überprüfen und Schäden beheben zu lassen.
Was die Anwohner aufbrachte: „Für eine Kamera-Untersuchung haben wir 286 Euro bezahlt.” Dabei wurden Versätze festgestellt, die für WBO Mitarbeiter ein Hinweis auf Schäden sind. Um zu beweisen, dass durch eine Leitung nichts durchsickert, müsse ein technisch zulässiges Prüfverfahren angewandt werden. „Warum hat man das nicht gleich gemacht”, fragen die Anwohner, die nicht glauben wollen, dass ihre Anschlüsse undicht sind. „Und wenn sie es wären, würden sie lieber alle Leitungen in einem Aufwasch reparieren lassen – bis 2015. Wobei Dirk Buttler auch das Kameraverfahren als anerkanntes bezeichnete.
Was die Bürger zudem ärgert: „Die WBO haben uns für die Reparaturarbeiten vier ortsansässige Firmen vorgeschlagen, mit denen sie auch noch zusammenarbeiten”, sagte Anwohnerin Elvira Dostatny. Andere Unternehmen seien um bis zu 600 Euro günstiger. Auf diesen Vorwurf der Bürger reagierten die Betriebe. boten ihnen an, eine Ausschreibung für sie zu machen. Festhalten will man aber an der Reparatur-Methode, dem Inliner-Verfahren, weil sich das bewährt habe.
Dostatny: „Wir wollen zunächst gar nichts machen lassen.” In dem Gesetz sieht sie so eine „Kann-Bestimmung” und damit gute Chancen, einen Streit vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf zu bestehen.