Oberhausen. . Ab August 2017 gelten neue Gebühren für die Betreuung von Kindern im offenen Ganztag an Grundschulen. Eltern zahlen bis zu 150 Euro im Monat.

  • Der Rat hat eine Gebührentabelle für den offenen Ganztag an Grundschulen verabschiedet
  • Die neue Satzung gilt ab August 2017 und richtet sich nach der Höhe des Einkommens
  • Für Geschiwsterkinder müssen keine Beiträge mehr bezahlt werden

Mit der knappen Mehrheit der Ampelkoalition (SPD, Grüne und FDP) und gegen die Stimmen von CDU, Linken und BOB sowie bei Enthaltung der Bürgerliste stimmte der Rat in dieser Woche der Einführung von einkommensgestaffelten Gebühren für den offenen Ganztag in Grundschulen zu.

Der Ratsbeschluss folgte einem Antrag der Koalition, der etwas niedrigere Beiträge als der ursprüngliche Verwaltungsvorschlag vorsieht sowie die Einführung der Gebühren in einem Schritt. Die CDU-Fraktion hatte grundsätzlich Gebühren befürwortet, sich aber für die insgesamt höher veranschlagten Beiträge der Verwaltung und für eine sukzessive Einführung ausgesprochen.

Kritik am Modell

Die Bürgerliste kritisierte bei beiden Varianten die prozentual höhere Belastung der niedrigeren Einkommensgruppen und schlug vor, von Eltern jeweils zwei Prozent des Einkommens zu nehmen. Da dieser Vorschlag nicht als formeller Antrag vorlag, konnte der Rat nicht darüber abstimmen. Abgelehnt wurde ebenfalls der Antrag von BOB, der für die ersten drei Einkommensstufen noch niedrigere Beiträge vorsah als der Vorschlag der Koalition. Im Folgenden die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Thema.

Mit welcher Begründung werden die Gebühren eingeführt? Die Gemeindeprüfungsanstalt hat die Stadt darauf hingewiesen, dass es in Oberhausen noch keine Elternbeitragssatzung für den offenen Ganztag gibt, obwohl hierfür eine rechtliche Verpflichtung besteht. Der bisher festgesetzte Elternbeitrag lag zudem deutlich unter dem Durchschnitt vergleichbarer Städte. Außerdem gab es keine Geschwisterkindbefreiung und die Beiträge – für jedes erste angemeldete Kind waren 50 Euro zu zahlen, für weitere die Hälfte – waren nicht einkommensgestaffelt. das zusätzliche Geld soll der Qualitätsverbesserung des Ganztags-Angebots (Personal, Räume) an Oberhausener Grundschulen dienen.

Welche Beiträge müssen Eltern jetzt pro Monat zahlen? Die Beitragshöhe richtet sich nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Beitragspflichtigen, also Eltern. Siehe die neben stehende Gebührentabelle. Die Beiträge werden für ein Schuljahr fällig, jeweils vom 1. August bis zum 31. Juli des Folgejahres. Die Beitragspflicht gilt auch in den Schulferien oder bei Abwesenheit der Kinder.

Diese Gebührentabelle gilt ab August 2017.
Diese Gebührentabelle gilt ab August 2017. © Kober

Was gilt als Einkommen?
Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit bestimmt sich anhand des Einkommens eines Kalenderjahres. Einkommen im Sinne dieser Vorschrift ist die Summe der positiven Einkünfte der Eltern im Sinne des Paragrafen zwei Absatz eins und zwei des Einkommenssteuergesetzes. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten und mit Verlusten des zusammenveranlagten Ehegatten ist nicht zulässig. Maßgebend ist zunächst das vorangegangene Kalenderjahr.

Plant die Stadt weitere Erhöhungen der Gebühren?
Der aktuelle Ratsbeschluss sieht die Einführung der vorliegenden Gebührentabelle in einem Schritt vor. Weitere Erhöhungen waren im Rat bisher kein Thema.

Ab wann gelten die neuen Gebühren?
Die neue Satzung tritt zum 1. August 2017 in Kraft, also werden ab dem Schuljahr 2017/18 die Gebühren fällig.

Welcher Beitrag muss für Geschwisterkinder gezahlt werden?
Wer bereits Beiträge für ein Kind im offenen Ganztag, für die Betreuung in einer Kindertageseinrichtung oder in der Tagespflege bezahlt, muss für jedes weitere Kind, dass in der Offenen Ganztagsgrundschule angemeldet wird, keine (!) Beiträge zahlen.

Welcher Stichtag gilt für die Anmeldung? Eltern müssen ihr Kind jeweils bis zum 28. Februar für das folgende Schuljahr anmelden. Die Anmeldung bindet für die Dauer eines Schuljahres. Die Teilnahme verlängert sich automatisch, wenn nicht bis zum 31. März des laufenden Schuljahres eine Abmeldung erfolgt.