Dem ehemaligen Vorstanfs-Chef wird vorgeworfen, die Eröffnung des Insolvenz-Verfahrens verschleppt zu haben.
Im Saal 256 des Landgerichts Duisburg beginnt am Montagmorgen (8.50 Uhr) vor der 4. großen Strafkammer als Wirtschaftsstrafkammer der Strafprozess im Zusammenhang mit der Insolvenz der Babcock Borsig AG im Jahre 2002. Angeklagt ist allein noch Prof. Dr.-Ing. Klaus-Gerd Karl Lederer in seiner Eigenschaft als Vorstandsvorsitzender der Babcock Borsig AG. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf wirft ihm vor, es als Mitglied des Vorstands der AG vorsätzlich unterlassen zu haben, bei Zahlungsunfähigkeit die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu beantragen. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Babcock Borsig AG spätestens seit dem 31.1.2002 zahlungsunfähig war, worüber der Angeklagte umfassende und detailreiche Kenntnisse gehabt habe. Mit weiteren verantwortlichen Personen habe der Angeklagte beschlossen, den gebotenen Insolvenzantrag zu unterlassen und die Gesellschaft weiter zu betreiben. Motiv sei gewesen, unbeschädigt aus dem Vorstand bei Babcock ausscheiden und ein anderes Unternehmen leiten zu können. Wegen des Verdachts der gemeinschaftlich begangenen Untreue und der Steuerhinterziehung ist das Verfahren gegen den Angeklagten im Zwischenverfahren auf Antrag der Staatsanwaltschaft Düsseldorf im Hinblick auf die zu erwartenden Rechtsfolgen des verbleibenden Tatvorwurfs vorläufig eingestellt worden. Das Verfahren gegen den früheren Mitangeschuldigten Dipl.-Kfm. Rainer Feuerhake ist im Zwischenverfahren mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft gegen eine inzwischen erfüllte Geldauflage von 750 000 EUR eingestellt worden. Bereits im Ermittlungsverfahren sind die Verfahren gegen Dr. Michael Frenzel und weitere Mitbeschuldigte gegen Zahlung von Geldauflagen eingestellt worden. - ei -