Oberhausen. . Eine Energieberaterin und ein Anwalt geben am Telefon Auskunft zum Thema Energiesparen. Der Austausch von Thermostatventilen war ein gefragtes Thema.

  • Die Türen in zu wenig beheizten Räumen sollten geschlossen bleiben
  • Eine Umrüstung auf Smart-Home-Geräte ist nicht notwendig, um Energie zu sparen
  • Das Mietrecht sichert den Anspruch auf eine bestimmte Zimmertemperatur zu

Wenn die kalte Jahreszeit beginnt, ist es jedes Mal die gleiche Schwierigkeit: Es soll zwar gemütlich warm in der Wohnung sein, doch die Heizkosten sollen auch nicht explodieren. Wie also findet man das richtige Maß beim Heizen? Die Energieberaterin der Verbraucherzentrale Martina Zbick und der Rechtsanwalt des Mieterbundes Rhein-Ruhr, Stefan Salecker, beantworteten die Fragen der Leser rund ums richtige Heizen bei unserer Telefonaktion. Die interessantesten Fragen und Antworten gibt es im Überblick.

Wie heize ich effizient? Simpel wie leicht umsetzbar: Die Türen zu wenig beheizten Räumen sollten Sie geschlossen halten. Sonst kühlen die Zimmer, die eigentlich warm bleiben sollen, unnötig aus. Ebenso einfach: Wer sich längere Zeit nicht in der Wohnung befindet, dreht das Thermostatventil runter. Eine Raumtemperatur von 16 Grad sollte nicht unterschritten werden. Ein weiterer Tipp der Energieberaterin: Entlüften Sie ihre Heizung regelmäßig. Durch gut entlüftete Heizungen lassen sich nämlich die Heizkosten senken. Zudem sollten die Zimmer zweimal pro Tag bei heruntergedrehten Thermostaten gut gelüftet werden, damit Schimmel keine Chance hat. Achten Sie außerdem darauf, dass die Heizkörper nicht verdeckt sind, etwa von Möbeln, Holzverkleidungen oder Gardinen.

Wie ist die Nachtabsenkung in Mietwohnungen geregelt? Nachts wird die Heizungstemperatur meist automatisch heruntergefahren. Dennoch haben Sie nach dem Mietrecht Anspruch, dass eine bestimmte Zimmertemperatur eingehalten wird. Es ist gerichtlich festgelegt, dass der Vermieter vom 1.Oktober bis zum 30. April von 6 Uhr bis 23 Uhr bei geschlossener Türe eine Temperatur von 20 bis 22 Grad einhalten muss, im Badezimmer sind 24 Grad optimal. Erst ab 23 Uhr darf eine Nachtabsenkung durchgeführt werden.

Kann ich Thermostatventile bei einer Fußbodenheizung problemlos austauschen? Das ist ein Sonderfall bei Heizungsangelegenheiten. „Es gibt zwar die Möglichkeit der Nachrüstung, diese ist aber nicht ganz einfach“, weiß Zbick. Sie rät daher einen Heizungsinstallateur mit dem Austausch zu beauftragen – auf keinen Fall sollten die Ventile selbst gewechselt werden. „Denn in diesem speziellen Fall können nur Raumthermostate, die entweder über Leitung oder Funk laufen, angebracht werden“, so die Energieberaterin.

Was ist zu tun, wenn die Heizung kalt bleibt, obwohl das Thermostatventil betätigt wird? Das kommt in der Regel davon, dass der Stift, der das Ventil schließt, festsitzt. „Hauseigentümer können das Thermostat selbst abschrauben“, sagt Zbick. Dann liegt das Ventil mit dem Ventilstift offen. Nun mit kleinen, leichten Schlägen auf den Stift klopfen. Fast immer löst sich durch den Überdruck im Heizkreislauf der Ventilsitz. Der Stift springt heraus. Abschließend das Thermostatgehäuse wieder aufschrauben. Mieter sollten hingegen besser die Finger von dem Thermostatventil lassen. „Sie sind nicht verpflichtet, selbst Reparaturen an der Heizung vorzunehmen“, weiß Salecker. Sein Tipp: Dem Vermieter eine Mängelanzeige vorlegen, Temperaturen dokumentieren und Zeugen hinzuziehen.

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Ist eine Umrüstung auf Smart-Home-Geräte sinnvoll? „Eine solche Umrüstung ist für Haushalte sinnvoll, in denen Personen viel abwesend sind und die Temperaturen von unterwegs steuern möchten“, erklärt die Energieberaterin. Ein Austausch ist aber nicht notwendig, um Energie zu sparen. Zbick: „Durch die Smart-Home-Geräte wird es lediglich komfortabler.“