Essen/Oberhausen. Er vermummte sich, zündete Bengalos: Doch der RWO-„Fan“ vergaß im Spiel gegen RWE sein deutlich sichtbares Tattoo. Jetzt wurde er verurteilt.

  • RWO-Fan hat im Stadion Essen während des Niederrheinpokalfinales 2015 Bengalos gezündet
  • 22-Jähriger vermummte zwar sein Gesicht, konnte aber anhand seines Tattoos identifiziert werden
  • Gericht verurteilte ihn zu einer Geldstrafe in Höhe von 6300 Euro

Schlau, aber nicht schlau genug: Ein 22 Jahre alter „Fan“ von Rot-Weiß Oberhausen, der im Essener Stadion Bengalos abgebrannt hatte, wurde trotz seiner Vermummung identifiziert. Das Amtsgericht Essen-Borbeck verurteilte ihn jetzt im Strafbefehlsverfahren zu einer Geldstrafe in Höhe von 6300 Euro (210 Tagessätze).

14. Mai 2015, im Stadion Essen an der Hafenstraße treffen die beiden Traditionsclubs RWE und RWO zum Niederrheinpokalfinale aufeinander. Es geht um viel, denn der Sieger zieht in die Hauptrunde des DFB-Pokals ein, in der sie theoretisch gegen Erstligisten spielen. Die Stimmung der alten Rivalen ist aufgeheizt, die Ränge sind voll besetzt. Im Oberhausener Block zünden „Fans“ zum Teil höllisch heiße Bengalos, hüllen das Spielfeld vor ihrem Block in dichten Nebel.

Stimmungsumschwung auf der Wache

Unter den Randalierern befindet sich nach Ansicht von Amtsrichter Karl-Peter Wittenberg der 22 Jahre alte Oberhausener. Polizeifotos zeigen zwar nur einen kräftigen Mann mit Bengalo in der Hand, der sein Gesicht mit einer tief herunter gezogenen RWO-Mütze vermummt hat. Aber so ganz perfekt hatte er seine Kleidung nicht gewählt, denn das kurzärmelige T-Shirt lässt klar ein ungewöhnliches Tattoo erkennen. Weil er dieses Motiv auf seinem Arm bei Facebook im Internet veröffentlicht hatte, fiel es der Polizei nicht schwer, den Oberhausener zu ermitteln.

Ein gewisser Beweiswert kommt auch seiner spontanen Reaktion auf der Wache zu. Die Beamten hatten ihn zu Hause abgeholt. Er hätte es aber abgelehnt, sich zum Vorwurf zu äußern, wollte nur das Beweisfoto sehen. Dem Wunsch kamen die Ermittler gerne nach und notierten seinen Stimmungsumschwung in einem Vermerk: „Als er dass Bild sah, wechselte seine Stimmung von aggressiv-arrogant zu sprachlos-schweigend.“

Stadionverbot und Idiotentest

Jetzt sollte er als Angeklagter die Gelegenheit bekommen, sich zu dem Vorwurf zu äußern oder weiter zu schweigen. Allein, er kam nicht. Richter Wittenberg wartete pflichtgemäß 15 Minuten und erließ dann den Strafbefehl. „Wenn er den nicht gut findet, kann er ja dagegen vorgehen“, sagte der Richter.

Andere Maßnahmen gegen ihn gibt es wohl schon. So soll Rot-Weiss Essen ein dreijähriges Stadionverbot verhängt haben. Die Führerscheinstelle der Stadt Oberhausen soll ihn auch zur medizinisch-psychologischen Untersuchung („Idiotentest“) geladen haben, weil sie seine charakterliche Eignung im Straßenverkehr überprüfen will. Eine Maßnahme, die Anfang des Jahres schon 14 weitere RWO-„Fans“ traf. Zu allem Unglück verlor sein RWO-Team das Pokalfinale gegen RWE auch noch mit 6:5 nach Elfmeterschießen.