Oberhausen. . Das rückhaltlose Geständnis des 27-jährigen Drogendealers wird strafmildernd gewertet. Außerdem hatte er ausschließlich weiche Drogen verkauft.
Mit einer Verurteilung zu zwei Jahren mit Bewährung endete gestern vor dem Landgericht Duisburg der Prozess gegen einen 27-jährigen Drogendealer aus Oberhausen. Zwischen Januar und August hatte er in Duisburg und Oberhausen mit kleineren Mengen Amphetamin gehandelt, selbst Rauschgift hergestellt und sich bei dem größten Geschäft das für den Ankauf vorgesehene Geld rauben lassen.
In zwei Fällen hatte der Angeklagte zwischen Januar und August 2014 mit je 100 Gramm Amphetamin gehandelt. In einem Fall stellte er gemeinsam mit einem Kumpan aus einem Liter konzentriertem Amphetaminöl viereinhalb Kilo Paste her. Das größte Drogengeschäft ging allerdings gründlich schief: Als der 27-Jährige und sein bereits zu zwei Jahren und drei Jahren verurteilter Kumpan auf einem Parkplatz in Duisburg-Beeck für 3000 Euro ein Kilo Marihuana ankaufen wollten, holten die vermeintlichen Verkäufer Schlagstöcke hervor und raubten die Kaufsumme. Am Ende blieben dem Duo nur ein paar Beulen.
Den Drogen den Rücken gekehrt
Zu Gunsten des Angeklagten wertete die Strafkammer dessen rückhaltloses Geständnis, mit dem er bereits am ersten Verhandlungstag für eine erhebliche Verfahrensabkürzung gesorgt habe. Strafmildernd kam der Umstand hinzu, dass es sich nur um weiche Drogen gehandelt habe und die Tatsache, dass das größte Drogengeschäft schmerzhaft misslungen war.
Nicht zuletzt wirkte sich auch positiv aus, dass der Angeklagte inzwischen einen großen Bogen um Rauschgift macht. Ein aktueller Drogentest bewies, dass er ohne Therapie abstinent leben kann. Zu einer günstigen Sozialprognose trug außerdem bei, dass der gelernte Schlosser in einem Arbeitsverhältnis steht.
Vier Jahre lang muss sich der Mann nun straffrei führen, will er die zwei Jahre nicht doch noch absitzen müssen. Für diese Zeit wird er der Aufsicht eines Bewährungshelfers unterstellt. Der Vorsitzende machte allerdings deutlich, dass der Angeklagte mit dem Urteil eine große Chance bekomme, aber auch ein Riesenglück gehabt habe. „Machen Sie etwas daraus. Für manchen ist Knast nur wie Grippe: Die kommt und geht. Wir glauben, dass Sie nicht zu dieser Kategorie gehören.“