Ist „Vertretung“ schon Unterrichtsausfall? Darüber kann man geteilter Meinung sein. Ein paar Einblicke in ein komplexes Thema.

Was ist Unterrichtsausfall?

Die Landesregierung spricht nur dann von Ausfall, wenn tatsächlich kein Unterricht stattgefunden hat. Betreut ein Vertretungslehrer die Klasse, wird das nicht als Ausfall gezählt, auch wenn der beispielsweise Klassenarbeiten korrigiert, während die Schüler ihre Hausaufgaben machen. Kritiker sagen, dass der Un­terricht nur dann als erteilt gelten dürfte, wenn der Vertretungslehrer aus dem gleichen Fachbereich wie der ausgefallene Kollege kommt und auch tatsächlich unterrichtet.

Was die Landesregierung sagt

Glaubt man der Landesregierung, ist Unterrichtsausfall an NRW-Schulen kein schwerwiegendes Problem. Nur 1,7 Prozent, nicht einmal zwei von hundert Schulstunden, seien im vergangenen Schuljahr ausgefallen. Das ist allerdings keine präzise Zählung, sondern ei­ne Schätzung auf Basis einer Stichprobe. Zwei Wochen lang wurde dafür der Unterrichtsausfall an 770 der rund 6000 Schulen in NRW gemessen.

Was der Rechnungshof sagt

Der Landesrechnungshof geht davon aus, dass der tatsächliche Ausfall viel höher ist, etwa weil viele Pflichtstunden gar nicht erst im Stundenplan auftauchen. Motto: Was nicht im Stundenplan steht, kann auch nicht ausfallen. Zehn Prozent der Gymnasien und sogar 23 Prozent der Realschulen in den Klassen fünf bis zehn würden „ganz erheblich“ von den Vorgaben abweichen, hat der Rechnungshof in einer eigenen Erhebung herausgefunden. Er forderte mehr Transparenz und eine präzisere Erhebung der Fehlstunden.

Doch die Landesregierung hielt mit einer Studie dagegen: Den Un­terrichtsausfall präzise zu dokumentieren, sei zu teuer.