Der Rat hat die Gebührensatzung der Stadt Oberhausen genehmigt – die Gebühren für städtische Dienste steigen nur leicht.

Für Entwässerung, Müllentsorgung und Straßenreinigung zahlt die Oberhausener Durchschnittsfamilie im nächsten Jahr 966 Euro an Gebühren in die Stadtkasse.

Die nach dem Modell des Bundes der Steuerzahler gebildete Musterfamilie (vier Personen, 200 Kubikmeter Schmutzwasser, 130 Qua­dratmeter Fläche, 80 Liter Müll je Woche, 15 Meter Straßenreinigung) entrichtet damit 2016 knapp 9 Euro mehr für die Dienste der Stadt als noch in diesem Jahr. Die Gebührensatzung 2016 genehmigte der Rat mit Mehrheit: SPD, Grüne, FDP und OB Daniel Schranz (CDU) (31 Stimmen) dafür, die CDU-Fraktion (20) enthielt sich, BOB, die Linken und die Bürgerliste (10) stimmten mit Nein.

In der Zwickmühle befindet sich nach dem Sieg bei der OB-Wahl die CDU-Fraktion. Stimmte sie bisher gegen viele Projekte der Ampelkoalition und erst recht wegen rechtswidrig berechneter Müllpreise ge­gen die jährliche Gebührensatzung, „versuchen wir es in diesem Jahr mal mit Enthaltung“, wie CDU-Finanzexpertin Christa Müthing un­ter einigem Gelächter von Ampel-Ratsleuten sagte.

Faktisch hat sich nicht viel geändert: Urteile mehrerer Gerichte kamen zum Schluss, dass die in die Abfallgebühren einfließenden Müllverbrennungskosten der GMVA zu hoch berechnet werden; niemand weiß aber bisher, um wie viel zu hoch. Die Preisprüfstelle des Landes versucht seit vielen Jahren, einen rechtssicheren Preis zu entwickeln. Bis dahin kalkuliert die Stadt ihre Gebührensatzung mit dem zwar abgesenkten, aber nach alten Berechnungen von der GMVA ermittelten Preis. Die Abfallgebühren sind allerdings nur vorläufig festgesetzt, eine Klage dagegen ist deshalb laut Stadt nicht notwendig. Sollten die Preisprüfer einen niedrigeren Verbrennungspreis ermitteln, erhalten alle Bürger zu viel gezahltes Geld zurück. OB Daniel Schranz hat nach eigenen Angaben Signale aus Düsseldorf, dass das Preisprüfverfahren schon bald zum Abschluss kommt – und Geld ab 2013 zurückgezahlt werden kann.