Oberhausen. Ein Paar aus Oberhausen wollte gefangene Stieglitze bei Ebay verkaufen. Tierschützer wurden darauf aufmerksam und lockten die Wilddiebe in eine Falle.

Sie fangen sie mit Netzen oder Käfig-Fallen: Wilddiebe, die es auf Vögel abgesehen haben. In Oberhausen-Alstaden ist ein Pärchen, das gefangene Stieglitze illegal bei Ebay-Kleinanzeigen verkaufen wollte, nun selber in eine Falle getappt. Mitglieder des Tierschutzvereins "Komitee gegen den Vogelmord" aus Bonn gaben sich als vermeintliche Käufer aus und meldeten die Oberhausener den Behörden.

Axel Hirschfeld mit den beschlagnahmten Stieglitzen. Der Tierschützer war mit den Ordnungshütern bei den illegalen Händlern vor Ort.
Axel Hirschfeld mit den beschlagnahmten Stieglitzen. Der Tierschützer war mit den Ordnungshütern bei den illegalen Händlern vor Ort. © Komitee gegen den Vogelmord

Stutzig wurden die Tierschützer bei dem Preis für die 15 Stieglitze. "50 Euro für einen Vogel ist extrem wenig", sagt Alexander Heyd, der Geschäftsführer des Vereins. "Gezüchtete Tiere können bis zu 120 Euro kosten." Zudem habe die Anzeige einen sehr unprofessionellen Eindruck gemacht. Die Tierschützer kauften online vier der Vögel. "Wir wollten uns vor Ort ein Bild machen, ob es sich wirklich um illegale Geschäfte handelt."

Bei den Händlern angekommen, seien sich die Tierschützer schnell sicher gewesen. "Das Paar machte nicht den Eindruck, Ahnung von den Tieren zu haben. Zudem waren die Vögel nicht artgerecht gehalten und zeigten deutliches Verhalten von Wildtieren. Sie waren panisch", sagt Heyd. In einer Gartenlaube waren die Tiere eingepfercht. Die Tierschützer wandten sich an die zuständige Stabsstelle für Umwelt- und Verbraucherschutzkriminalität in Düsseldorf.

Vögel wurden beschlagnahmt

Jürgen Hintzmann ist Leiter der Stabsstelle, die dem NRW-Umweltministerium angehört. Er bestätigt den Vorwurf: "Wir waren am Mittwoch (25.11.) mit Ordnungkräften aus Oberhausen und einem der Tierschützer vor Ort. Bis auf einen Vogel waren alle Tiere unberingt, was darauf schließen ließ, dass sie gefangen wurden." Die Ringe sind Pflicht am Bein von jedem gezüchteten Vogel. Die 15 Stieglitze wurden beschlagnahmt.

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Etwa einmal im Monat sei seine Behörde in Sachen Wilddiebstahl unterwegs, sagt Hintzmann. Die Dunkelziffer liege jedoch weitaus höher, befürchtet er. Man sei auf Hinweise angewiesen. Alexander Heyd vom "Komitee gegen den Vogelmord" glaubt, dass es sich beim vorliegenden Fall nur um Zwischenhändler handelte. "Das ist ein Geschäftsmodell. Wir haben uns immer gewundert, wohin die Fänger die Vögeln weitergeben. Wir glauben, dass die Zusammenarbeit von Fängern und Händlern organisiert abläuft."

Im Herbst sind die Jungvögel leichte Beute

Im Herbst sei die beste Zeit, die Tiere zu fangen. "Die im Frühjahr geschlüpften Jungtiere sind arglos und wollen vor dem Winter fette Pflanzensamen fressen", erklärt Heyd. "Damit sind sie leicht anzulocken." Drei Sonnenblumen und ein Fangnetz in der Kleingartenanlage oder eine Käfig-Falle mit Samen auf dem Balkon würden schon ausreichen. Anzeigen auf Ebay, wie die des Oberhausener Pärchens, würden sich zur Zeit daher häufen.

Das Einfangen und Verkaufen der Wildvögel ist ein Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz. Bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe könnte das Pärchen nun erwarten. Für die 15 Stieglitze gab es jedoch ein glückliches Ende: Sie wurden am Wochenende in Hattingen zurück in die Freiheit entlassen.

Update 5. Juni 2018: Rund zwei Jahre nach der Aktion der Tierschützer hat das auf Umweltstrafsachen spezialisierte Amtsgericht in Duisburg auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl gegen den Händler erlassen. Darin wird eine Freiheitsstrafe von vier Monaten wegen des Verstoßes gegen das Bundesnaturschutz verhängt, die für einen Zeitraum von drei Jahren zur Bewährung ausgesetzt wird. Außerdem muss der Mann eine Geldauflage in Höhe von 500 Euro an den Naturschutzbund zahlen. Der Händler, der bei der Hauptverhandlung im vergangenen November nicht anwesend war und sich durch einen Anwalt vertreten ließ, hat gegen den Strafbefehl keinen Widerspruch eingelegt. Er ist damit rechtskräftig. Der Oberhausener erhält nun einen Eintrag in das Bundeszentralregister und ist somit vorbestraft. Nach Angaben des "Komitees gegen den Vogelmord" ist das bei einem Verstoß dieser Art bundesweit ein "Novum". Das habe es in Deutschland bislang nicht gegeben. (sk)