Grundsätzlich ist die WBO für Straßen und Gehwege verantwortlich. Grünflächen, die die OGM sowieso pflegt, müssen von ihr auch vom Laub befreit werden. Eigentümer von Privatgrundstücken sind für die Reinigung selbst verantwortlich.

Da sich diese Zuordnungsbereiche aber oft überschneiden, haben OGM und WBO die Regelung geschaffen, dass immer die Anlieger auch für den Gehweg zuständig sind. Wer also die Fläche davor reinigt, muss auch den Gehweg pflegen. „Für alle anderen Bereiche verständigen wir uns auf dem kurzen Arbeitsweg,“ sagen OGM und WBO.