Im Fall um rund 2000 verschwundene Handys bei der Stadttochter Oberhausener Gebäudemanagement GmbH (OGM) wird die Staatsanwaltschaft Duisburg keine Anklage gegen den früheren Leiter der IT-Abteilung erheben. Bereits im August seien die Ermittlungen gegen L. eingestellt worden. Beihilfe zur Veruntreuung der hochwertigen Mobiltelefone sei ihm nicht nachzuweisen gewesen, heißt es von der Staatsanwaltschaft.

In L.s Abteilung arbeiteten Nadine K. und Christian S., die vor einer Woche zu einer 22-monatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden sind. Sie haben zugegeben, zwei Jahre lang rund 500 Handys veruntreut zu haben. Am Schöffengericht haben sie schwere Anschuldigungen gegen ihren ehemaligen Chef L. erhoben. Er habe von der Systemlücke, die diesen Betrug erst ermöglicht hatte, gewusst und anfangs sogar die Anweisung gegeben, sie zu nutzen, um hochwertige Handys für Mitarbeiter zu beschaffen.

Dies habe L. schon in den Ende 2014 gestarteten Ermittlungen bestritten, sagt Detlef Nowotsch, Sprecher der Duisburger Staatsanwaltschaft. „Es stand Aussage gegen Aussage.“ Dem Abteilungsleiter war keine Straftat oder die Beihilfe zu einer solchen nachzuweisen. „Daher wurden die Ermittlungen eingestellt.“

Gleichwohl musste L. in einem anderen Verfahren ein Bußgeld in Höhe von rund 2000 Euro bezahlen. Er soll ein Diensthandy an seine Tochter weitergegeben haben – vermeintlich, so die Aussage, weil er mit dem Telefon nicht umgehen könne.