Oberhausen. Die Leitungen der 32 Oberhausener Grundschulen erteilen kleinen Schulen, die pro Jahrgang nur ein oder zwei Klassen unterrichten, eine Absage.

Mit Blick auf den neuen Schulentwicklungsplan, den der Oberhausener Rat im Frühjahr 2016 verabschieden muss, haben die Grundschul-Rektoren ein Positionspapier erarbeitet, das den Titel tragen könnte „Weniger Grundschulen in Oberhausen, aber dafür bessere“.

Bedingung für eine solche Umgestaltung der Grundschullandschaft sind Aus- und Umbauten der übrig bleibenden Schulen, diese müssten „nach festgeschriebenen Maßgaben ausgestattet sein“, die auch die Themen Inklusion und Offenen Ganztag einbeziehen. Eine gute Ausstattung der Schulen sowie stabilere und breit aufgestellte Teams sind das Ziel dieses Konzepts der Schulleitungen.

Mindestens drei Klassen pro Jahrgang sollte eine Grundschule haben, also dreizügig sein. So formulieren es die Oberhausener Grundschulleitungen in ihrem Positionspapier zur Schulentwicklung in dieser Stadt. Unterschrieben ist es stellvertretend für alle von Susanne Amrehn, Leiterin der Steinbrinkschule, und von Christian Alders, Leiter der Schwarze-Heide-Schule. „Uns ist bewusst, dass aufgrund des demografischen Wandels nicht alle jetzigen Grundschulstandorte erhalten bleiben können“, so die Rektoren in dem Positionspapier.

Deshalb sollten personelle und räumliche Ressourcen effektiv genutzt werden, auch wenn dabei der Grundsatz „kurze Beine, kurze Wege“ teilweise gekippt werden müsse. „Dabei werden in einigen Bezirken Probleme der Erreichbarkeit der Schulen nicht zu vermeiden sein“, schreiben die Leitungen. Dennoch: „Wir sind überzeugt, dass dreizügige Grundschulstandorte in Oberhausen sowohl die Qualität und Attraktivität für die Kinder und Familien spürbar erhöhen werden [...] als auch die Attraktivität für alle Bediensteten steigern werden.“

Straffere Bildungslandschaft

„Die Bildungslandschaft würde sich etwas straffen“, kommentiert Schulentwicklungsexperte Dr. Ernst Rösner das Konzept der Schulleitungen, das er neben Prognosen zu Schülerzahlen und anderem als Basis für seine Empfehlungen für den zu verabschiedenden Bildungsplan genommen hat. Voraussetzung für alle möglichen Verlagerungen oder Zusammenschlüsse seien „auskömmliche schulräumliche Verhältnisse in den aufnehmenden Schulen“.

So schlägt Rösner beispielsweise für Sterkrade vor, die Melanchthonschule aufzugeben und dafür verstärkt die Schule am Siedlerweg zu nutzen. Alsfeld- und Steinbrinkschule sollten erhalten bleiben, ebenso die kath. Postwegschule. Dunkelschlagschule und Grundschule Schmachtendorf sollten fusionieren, die Königschule dagegen auslaufen, um den Standort Schwarze Heide auszubauen. In Osterfeld sollten die Jacobi- und Robert-Koch-Schule nach Rösner erhalten bleiben, dafür aber entweder die Erich-Kästner- oder die Osterfelder Heide-Schule aufgegeben werden. Die kath. Overbergschule würde fortbestehen. Für den Bereich Alt-Oberhausen stünde die Havensteinschule auf der Kippe, Ruhr- und Bismarckschule könnten als eine Variante fusionieren und das Gebäude der ehemaligen Hauptschule Alstaden nutzen.

Im Bereich der weiterführenden Schulen sieht Rösner für den künftigen Bildungsplan keine Notwendigkeit für schulorganisatorische Maßnahmen, also Schul-Schließungen oder -Zusammenlegungen.

Fahrplan für die Schulentwicklung

Seine Empfehlungen für die künftige Oberhausener Schullandschaft seien nicht bindend, betont Gutachter Ernst Rösner, „es entscheiden die Mitglieder des Rates der Stadt“. Auch Schuldezernentin Elke Münich macht deutlich, dass derzeit „gar keine schulorganisatorischen Maßnahmen nötig sind“, weil es weder bei den Grund- noch bei den weiterführenden Schulen unterschrittene Mindestgrößen und damit Handlungsdruck gibt. Der Zuzug von Flüchtlingen spielt hier eine Rolle, denn die Internationalen Vorbereitungsklassen für die Flüchtlingskinder stabilisierten z.B. auch kleinere Grundschulen. Das Positionspapier der Grundschulleitungen zeige aber, dass „die Schulvertreter eine zuverlässige Perspektive wollen“, so Münich.

So ist denn nun die Kommunalpolitik am Zug. Das formelle Beteiligungsverfahren für den Bildungsplan – der muss alle fünf Jahre aufgelegt werden – beginnt mit der Einbringung des Gutachtens am 11. November 2015 in den Schulausschuss. Dann können die Schulkonferenzen offizielle Stellungnahmen abgeben, die in den politischen Beratungsprozess einfließen. Für ihre Entscheidungsfindung haben die Ratsfraktionen bis zum Frühjahr 2016 Zeit, dann muss der Rat über den neuen Bildungsplan abstimmen. Wirksam werden die möglichen Entscheidungen über zu schließende oder auslaufende Schulen frühestens zum 1. August 2017.