Oberhausen. . Mit einem vergleichsweise milden Urteil endete am Dienstag vor dem Landgericht Duisburg das Strafverfahren gegen einen 23-jährigen Dealer aus Oberhausen

Mit einem vergleichsweise milden Urteil endete am Dienstag vor dem Landgericht Duisburg das Strafverfahren gegen einen 23-jährigen Oberhausener. Zwischen Februar und September 2014 hatte er in Duisburg und Oberhausen mit Rauschgift Handel getrieben. Der Angeklagte gestand, in rund 30 Fällen mit meist eher kleineren Mengen gehandelt zu haben.

In zwei Fällen hatte er allerdings jeweils mehrere Kilo Amphetamin gekauft und damit eine große Zahl von Stammkunden beliefert. Zudem stellte er aus zwei Litern Amphetaminöl selbst Rauschgift her und verkaufte es zum großen Teil weiter. Am 24. Juni 2014 hatte er allerdings schmerzhaft Pech gehabt als er von angeblichen Drogenverkäufern auf den Parkplatz eines Supermarktes im Duisburger Norden gelockt worden war. Statt ihm ein Kilo Marihuana zu verkaufen, schlugen ihn die Männer mit Schlagstock und Schlagring und nahmen ihm sein Geld ab.

Umfangreiche Aufklärungshilfe

Am gestrigen zweiten Verhandlungstag hatte der Angeklagte ein umfassendes Geständnis abgelegt. In diesem Zusammenhang berichtete er von einem langjährigen Drogenmissbrauch, der schon mit 18 Jahren begonnen habe. Doch eine Sachverständige fand für eine Drogensucht des 23-Jährigen keine Anhaltspunkte. Und so konnte sie ihm für die Tatzeit weder strafmildernde Umstände bescheinigen noch eine Unterbringung in einer Therapieanstalt befürworten.

Zuletzt blieb als einziger Strafmilderungsgrund die umfangreiche Aufklärungshilfe des Angeklagten übrig. Schon bei der Polizei hatte der 23-Jährige ausführlich gebeichtet, Ross und Reiter genannt. Mit dem Urteil blieb die Strafkammer am unteren Rand einer bereits am ersten Verhandlungstag getroffenen Verständigung, die dem Angeklagten im Falle eines Geständnisses eine Strafe zwischen dreieinhalb und viereinhalb Jahren zugesichert hatte.