Oberhausen.
Auf Hochtouren laufen die Vorbereitungen für die Oberbürgermeister-Wahl am Sonntag, 13. September. Doch schon ab sofort ist es allen wahlberechtigten Bürgern möglich, ihren Kandidaten für das höchste städtische Amt zu wählen.
Das Wahlamt der Stadt Oberhausen weist darauf hin, dass allen Wahlberechtigten nun die Wahlbenachrichtigungen zugeschickt werden: Sie sollten spätestens bis zum 23. August bei allen betroffenen Bürgern angekommen sein. Wer bis dahin keine Karte erhalten hat, kann sich beim Bereich Statistik und Wahlen unter 825-2947 oder 825-2019 melden. Am Wahltag besteht allerdings auch die Möglichkeit, ohne Wahlbenachrichtigung zu wählen. Dabei ist aber ein Eintrag im Wählerverzeichnis zwingend erforderlich, der Personalausweis oder Reisepass bzw. Identitätsausweis muss dann vorgelegt werden.
Mit Hilfe der Rückseite der Wahlbenachrichtigung haben die Bürger die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen sowohl für die Hauptwahl am 13. September als auch für eine etwaige Stichwahl am 27. September zu beantragen.
Ein formloser Briefwahlantrag kann auf dem Postweg an den Bereich Statistik und Wahlen (Postfach, 46042 Oberhausen) gerichtet werden. Briefwahlunterlagen können per Fax (825-5121) oder per E-Mail (wahlen@oberhausen.de) beantragt werden, eine telefonische Beantragung ist nicht möglich. Weiterhin besteht die Möglichkeit, online einen entsprechenden Briefwahlantrag auszufüllen.
Die Anträge werden in der Regel am Tage des Eingangs bearbeitet und am nächsten Tag versandt. Der Postweg kann aber bei dem in Wahlzeiten immer sehr hohen Postaufkommen zwei bis drei Tage dauern.
Wer sich jetzt schon entscheiden kann, kann sofort wählen gehen – bis zum 11.September an folgenden Stellen: in Alt-Oberhausen im Rathaus, Schwartzstraße, Zimmer 1/2, Eingang unter den Arkaden; in Sterkrade im Technisches Rathaus, Gebäude C, Eingangsbereich, Bahnhofstraße 66; in Osterfeld im Rathaus Osterfeld, Bezirksverwaltungsstelle, Zimmer 12, Bottroper Straße 183. Für eine Sofortwahl müssen Wahlbenachrichtigung, Personalausweis/Reisepass bzw. Identitätsnachweis vorgelegt werden.