Oberhausen. . Über elektronischem Wege werden Kunden für Fahrten der Kurzstrecke teure Tarife angezeigt. Fahrgäste, die zu viel gezahlt haben, bekommen Erstattung.

Wer in Oberhausen mit Bussen und Bahnen unterwegs ist und sich vorher auf elektronischem Wege über den Fahrpreis informiert, wird möglicherweise zu viel bezahlen: sowohl auf der Internetseite der Stadtwerke Oberhausen GmbH (Stoag) als auch in der Handy-App des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr (VRR) wird für die Fahrten, die in den Bereich der Kurzstrecke fallen, ein zu hoher Tarif angegeben. „Das Problem ist beim VRR als auch bei der Stoag bekannt und soll so schnell wie möglich behoben werden“, heißt es auf Anfrage beim städtischen Nahverkehrsunternehmen. Kunden, die möglicherweise zu teure Tickets gekauft haben, bekommen eine Erstattung.

Hinweise auf der Internetseite der EVAG

Auch in Essen und Mülheim ist die falsche Preisauskunft Thema. Die Essener Verkehrs-AG (EVAG) hat nun auf ihrer Internetseite bei der Fahrplanauskunft an oberster Stelle den Hinweis eingestellt, dass es sich bei der angeforderten Fahrverbindung um eine Kurzstrecke handeln könnte und der Fahrgast gegebenenfalls nur 1,60 statt 2,60 Euro zahlen muss.

Die Mülheimer Verkehrsgesellschaft mbH (MVG) wird Kunden, die möglicherweise einen zu hohen Ticketpreis bezahlt haben, ebenfalls „kulant“ begegnen. Wie eine Erstattung aussehen könnte, ist aber noch unklar.

Egal, ob auf der Internetseite der Stoag eine Fahrt vom Hauptbahnhof zur Haltestelle Feuerwache – das ist eine Station – oder eine Fahrt vom Hauptbahnhof zum Haltepunkt Schmachtendorf Mitte – das sind 15 Stationen – eingegeben wird, der Fahrtpreis wird immer mit dem Tarif A2 angegeben, der 2,60 Euro kostet. Dabei sollte die Fahrt über eine Station nur mit 1,60 Euro zu Buche schlagen – dem Tarif für die Kurzstrecke.

Komplexes Tarifsystem

„Im gesamten Verkehrsverbund gibt es derzeit eine Vielzahl unterschiedlicher Modelle für eine Kurzstrecke, drei oder vier Haltestellen oder nach Entfernung, mit oder ohne Umstieg und dazu sehr viele Spezialfälle und Ausnahmen“, beginnt die Stoag ihre Erklärung, wieso es zu den Problemen kommt. Der Schwarze Peter wird dabei dem VRR und dem komplexen Tarifgebilde zugeschoben. „Dies muss alles im Fahrplanauskunft-System hinterlegt werden.“ Daran arbeite der VRR gerade. Momentan weise in der Fahrplanauskunft das Sternchen hinter der Preisstufe A2 darauf hin, dass möglicherweise ein Kurzstreckentarif genutzt werden könne, so die Stoag. „Ob dies der Fall ist, ist dem Tarifaushang der jeweiligen Einstiegshaltestelle zu entnehmen.“ Dieser Hinweis, dass es vielleicht auch günstigere Tarife gibt, fehlt jedoch in der Handy-App des VRR.

Das städtische Nahverkehrsunternehmen wurde bereits durch Fahrgäste auf den Fehler in der elektronischen Auskunft hingewiesen. „Es gab jedoch noch keine Anfrage, bei der ein Stoag-Fahrgast infolge des übersehenen Sternchen-Hinweises versehentlich zuviel gezahlt hat“, heißt es in der Antwort an die NRZ. „Natürlich würde der Fahrgast in solch einem Fall den zuviel entrichteten Fahrpreis ganz unkompliziert zurückerstattet bekommen“, versichert die Stoag. Da ein genauer Nachweis jedoch nicht möglich ist, vertraue das Unternehmen auf die Aussagen ihrer Kunden und würde dann eine Erstattung gewähren.