Oberhausen. . Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster: Abfallentsorgungssatzung ist nichtig. Mehrere Fehler.

Alle Oberhausener erhalten zu viel bezahlte Müllgebühren des Jahres 2012 zurück. Darauf dringen nun die Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP sowie die CDU.

Grund ist das gestrige abschließende Urteil des 9. Senats des Oberverwaltungsgerichts Münster: Die Abfallentsorgungssatzung der Stadt Duisburg für das Jahr 2012 ist wegen falsch berechneter Preise der Oberhausener Müllverbrennungsanlage GMVA nichtig (Az: 9 A 2813/12). Die Gebührenbescheide wurden aufgehoben. Das Urteil in zweiter Instanz bestätigt damit im vollen Umfang das Verwaltungsgericht Düsseldorf (16 K 2408/12). Das Urteil lässt sich wegen des gleichen Sachverhalts auf die Oberhausener Gebührenbescheide übertragen.

Stadt wartete auf Urteil

„Das ist ein Sieg der Bürger auf ganzer Linie“, sagt CDU-Fraktionsvorsitzender Daniel Schranz, der jahrelang gegen die rechtswidrig zu hoch kalkulierten Verbrennungspreise wetterte. Stadtkämmerer Apostolos Tsalastras hatte bereits im Vorfeld Rückstellungen für mögliche Rückzahlungen in zweistelliger Millionenhöhe gebildet. Sie wurden bisher nicht ausgezahlt, weil die Stadt Oberhausen auf ein rechtskräftiges Urteil wartete.

Das liegt nun vor. Wie viel Geld jeder Oberhausener zurückerhält, ist noch unklar, weil die Verbrennungspreise für Hausmüll der GMVA neu berechnet werden müssen.

Die Ampelkoalition hat die zu 51 Prozent den Städten Oberhausen und Duisburg sowie zu 49 Prozent Remondis gehörende GMVA aufgefordert, die zu viel berechneten Kosten für die Müllverbrennung der Stadt zurückzuerstatten.

Nach Ansicht der Richter hat die GMVA folgende Fehler gemacht: Die Anlagekosten wurden mit einem zu großen Anteil nur auf den Hausmüll-Preis der beteiligten Kommunen berechnet; die Einnahmen aus dem Verkauf der durch die Hausmüll-Verbrennung entstandenen Elektrizität und Fernwärme wurden nicht kostenmindernd berücksichtigt und der Gewinnzuschlag für die GMVA war zu hoch angesetzt.