Bei einem Gütetermin vor dem Arbeitsgericht an der Friedrich-List-Straße ist es gestern Vormittag zu einer handfesten Auseinandersetzung zwischen einem 37-jährigen Leverkusener und vier Oberhausener Polizeibeamten gekommen. Der Mann wurde schließlich vorläufig in Polizeigewahrsam genommen, gegen Mittag durfte er das Polizeipräsidium wieder verlassen. Ihn erwartet jetzt eine Anzeige wegen Beleidigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte.
Filmaufnahmen verboten
Zu der Auseinandersetzung kam es, weil der Leverkusener die Verhandlung mit seiner Kamera filmen wollte. Der Richter wies ihn darauf hin, dass Tonbandaufzeichnungen, das Filmen und Fotografieren laut Paragraf 169 Gerichtsverfassungsgesetz grundsätzlich verboten sei. Er forderte ihn daher auf, sämtliche, bis dahin getätigten Aufnahmen vom Gütetermin zu löschen und ihm die Kamera freiwillig auszuhändigen. Der 37-Jährige weigerte sich, dem Folge zu leisten. „Die Polizeibeamten waren schon vor Ort, da im Vorfeld davon auszugehen war, dass es Probleme geben könnte“, erklärt Arbeitsgerichtsdirektorin Barbara Rolfs.
Bei dem Gütetermin ging es darum, dass die ehemalige Arbeitgeberin von dem 37-jährigen Beklagten verlangte, er solle zwei Filmaufnehmen aus dem Online-Portal YouTube löschen. Aufgrund der Auseinandersetzungen mit der Polizei, konnte der Termin nicht fortgesetzt werden. Ein neuer Termin steht noch nicht fest.
Laut Polizeisprecher Tom Litges wurden drei der Polizisten leicht verletzt. Gegen 13 Uhr konnte der Leverkusener das Polizeipräsidium wieder verlassen.