Bei einem Gütetermin vor dem Arbeitsgericht an der Friedrich-List-Straße ist es gestern Vormittag zu einer handfesten Auseinandersetzung zwischen dem 37-jährigen Beklagten und vier Oberhausener Polizeibeamten gekommen. Der Leverkusener wurde schließlich vorläufig in Polizeigewahrsam genommen, gegen Mittag durfte er das Polizeipräsidium wieder verlassen. Ihn erwartet jetzt eine Anzeige wegen Beleidigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte.

Filmaufnahmen verboten

Zu der Auseinandersetzung kam es, weil der Beklagte die Verhandlung mit seiner Kamera filmen wollte. Kurios: Wegen zwei Filmaufnahmen, die er auf dem Online-Portal YouTube hochgeladen hatte, stand er vor Gericht. Seine ehemalige Arbeitgeberin verlangt, dass er die Aufnahmen löscht.

Der Richter wies ihn darauf hin, dass Tonbandaufzeichnungen, das Filmen und Fotografieren laut Paragraf 169 des Gerichtsverfassungsgesetzes grundsätzlich verboten sei. Er forderte ihn daher auf, sämtliche, bis dahin getätigten Aufnahmen vom Gütetermin zu löschen und ihm die Kamera freiwillig auszuhändigen.

Der 37-Jährige weigerte sich, dem Folge zu leisten. Als ihm die Polizisten die Kamera abnehmen wollten, widersetzte er sich und wurde handgreiflich. „Die Polizeibeamten waren schon vor Ort, da im Vorfeld davon auszugehen war, dass es Probleme geben könnte“, erklärt Arbeitsgerichtsdirektorin Barbara Rolfs.

Aufgrund der Auseinandersetzungen mit der Polizei, konnte der Termin nicht fortgesetzt werden. Ein neuer Termin steht noch nicht fest.

Laut Polizeisprecher Tom Litges wurden drei der Polizisten lediglich leicht verletzt.